FAQs und Fakten rund ums Thema Steuererklärung
Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben?
Bei Abgabepflichtt: Die Steuererklärung des Steuerjahrs 2023 muss spätestens bis zum 02. September 2024 beim Finanzamt sein. Sollten Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein nutzen, haben Sie diesmal sogar bis zum 02. Juni des folgenden Jahres Zeit. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, reicht meist schon ein Anruf beim zuständigen Finanzamt und die Frist wird verlängert.
Bei freiwilliger Abgabe: Eine freiwillige Abgabe kann bis zu vier Jahre später abgegeben werden. Stichtag ist dabei der 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Wer möchte, kann also 2024 noch eine Steuererklärung für das Jahr 2020 nachreichen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Fristverlängerung für meine Steuererklärung?
Der Antrag auf Verlängerung sollte möglichst schriftlich bei dem eigenem Finanzamt gestellt werden. Für die Verzögerung sollten Sie einen stichhaltigen Grund nennen. Beispielsweise wäre dies z.B. ein Unfall, ein Aufenthalt im Ausland, eine akute Krankheit, eine Umzug, eine Geburt oder der Tod eines nahen Angehörigen. Aber auch Gründe wie fehlende Unterlagen oder erhöhte Arbeitsbelastung können angenommen werden.
Finanzämter sind nicht verpflichtet, eine Verlängerung zu gewähren. Neben guten Gründen gibt es aber noch weitere Faktoren, die das Finanzamt Gnade vor Recht ergehen lassen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit immer fristgerecht eingereicht haben, so verbessert es Ihre Chancen. Auch die Länge der Fristverlängerung wirkt sich aus: So kann das Datum unter Umständen bis zu vier Monate nach hinten verlegt werden, aber einen Eintrag auf einen Monat bewilligen die Finanzämter lieber.
Als Grundlage für Ihren Antrag auf eine Fristverlängerung können Sie unser Musterschreiben nutzen:
Was passiert, wenn ich die Frist für die Steuererklärung verpasst habe?
Wenn Sie die Abgabefrist ohne weitere Kommunikation versäumt haben, werden Sie zunächst einen Brief vom Finanzamt erhalten, der Sie nochmals dazu auffordert. Wenn Sie jetzt handeln, kann alles noch glimpflich ausgehen. Eile ist jedoch geboten.
Verspätungszuschlag
Sonst folgt daraufhin nämlich eine „Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes“. Schon jetzt kann Verspätungszuschlag angesetzt werden. Pro angefangenem Monat beträgt dieser mindestens 25 Euro oder 0,0625 Prozent der positiven Summe ihrer festgestellten Einkünfte. Geben Sie beispielsweise die Steuererklärung für 2023 im April 2025 ab, so werden mindestens 200 Euro fällig.
Folgende Kriterien werden zur Bemessung des Verspätungszuschlags berücksichtigt:
- Dauer Fristüberschreitung
- Grad des Verschuldens
- gezogene Vorteile, die sich aus der verspäteten Abgabe ergeben
- Höhe der Nachzahlung aus der verspäteten Steuerfestsetzung
- individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen
Zwangsgeld
In der vorherigen Aufforderung zur Abgabe wird vom Finanzamt normalerweise eine neue Frist gesetzt. Verstreicht diese, tritt das angedrohte Zwangsgeld in Kraft. Hier können Finanzämter etwas freier wählen, wie viel Sie Ihnen abverlangen. Sowohl die individuelle finanzielle Situation und bisherige Kooperationsbereitschaft können hierbei eine Rolle spielen. Bei der ersten Versäumnis einer Steuererklärung bleibt es in der Regel bei einer Summe zwischen 100 und 500 Euro. Aber: es können auch bis zu 25.000 Euro angesetzt werden.
Ein derartiges Zwangsgeld ist einschüchternd, dient aber vornehmlich der Erzwingung der Abgabe. Durch die Abgabe einer Steuererklärung kann das Verfahren entschärft werden. Wurde ein Zwangsgeld nur angedroht, darf es nach der Abgabe nicht mehr festgesetzt werden. Auch die Verpflichtung, das Zwangsgeld zu zahlen, wird durch eine Abgabe unwirksam. Wenn Steuerpflichtige zuerst die Steuererklärung abgeben und dann das Zwangsgeld zahlen, wird das Zwangsgeld rückerstattet. Nur bei Bezahlung und darauf folgender Abgabe wird das Zwangsgeld nicht rückerstattet.
Schätzung und Schätzungsbescheid
Hat das Finanzamt jetzt immer noch keine Steuererklärung erhalten, gibt es ein letztes Mittel: Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, insbesondere die Höhe der Einnahmen. In den meisten Fällen fällt eine solche Schätzung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aus. Die Schätzung kann nicht vollkommen aus der Luft gegriffen sein und das Finanzamt nimmt sie anhand des Vorjahres, eigener Erfahrungs- und Vergleichswerten vor. Gibt es jedoch eine mögliche Spanne von Werten, darf das Finanzamt bei steuererhöhenden Besteuerungsgrundlagen die oberen Werte greifen und bei steuerminderten die untere Grenze nutzen.
Ein Schätzungsbescheid entbindet Steuerpflichtige jedoch nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Sie haben einen Monat Zeit, um Einspruch gegen die Schätzung zu erheben, bevor diese rechtskräftig wird. Das Nachreichen der Steuererklärung wird von den Finanzämter schon als Einspruch gewertet. Ohne dieser als Grundlage wird einem Einspruch nicht stattgegeben.
Leichtfertige Steuerverkürzung
Da die Schätzung zu Gunsten des Finanzamts passiert, ist eine Nachzahlung wahrscheinlich. Da Steuerpflichtige in diesem Fall dem Finanzamt Steuern schulden und die Abgabe der Steuererklärung unterlassen wurde, kann der Tatbestand einer Steuerverkürzung vorliegen. Dieser kann dann als Steuerordnungswidrigkeit mit einem maximalen Bußgeld von 50.000 Euro geahndet werden.
Welche Unterlagen / Informationen benötige ich für meine Steuererklärung?

Folgende Dokumente benötigt jeder Arbeitnehmer, solange keine Selbstständigkeit vorliegt:
- Steuer-Identifikationsnummer
- Bankverbindung
- Lohnsteuerbescheinigung
Wie sortiere ich meine Dokumente für die Steuererklärung?
Wenn Sie im Vorfeld schon eine gewisse Grundordnung halten, können Sie hinterher viel Zeit sparen. Wir empfehlen, dass Sie sich einen Ordner für das entsprechende Steuerjahr anlegen, in dem alle nötigen und wichtigen Dokumente und Unterlagen gesammelt und sortiert werden. Dieser kann heutzutage physisch oder digital sein, solange alle wichtigen Belege aufgehoben werden. Hier ein Vorschlag für ein grobe Sortierung:
- Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung
- Einkommensteuer, Lohnsteuer, eventuelle Kirchensteuer
- Beruf / Schule
- Haus, Wohnung
- Auto, Kfz-Steuer
- Bank
- Vermögenswirksame Leistungen, Bausparverträge, Renten- und Altersversorgung
- Krankenkassen und medizinische Zusatzversicherungen
- weitere Versicherungen aller Art
Muss ich Rechnungen, Belege oder Nachweise bei der Steuererklärung mitschicken?

Seit dem Steuerjahr 2017 müssen Steuerzahler in den meisten Fällen ihre Belege nicht mit der Steuererklärung einreichen. Unter der neuen Belegvorhaltepflicht müssen Sie diese allerdings auf Verlangen dem Finanzamt vorzeigen können. Wenn Sie Ihre Belege und Rechnungen als Privatperson vier Jahre sorgfältig aufbewahren, gehen Sie auf Nummer sicher, falls das Finanzamt Rückfragen hat.
Für Privatpersonen, bei denen die Summe der positiven Einkünfte mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt, gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Als Vermieter oder Hauseigentümer sollten in Rechnungen in diesem Zusammenhang mind. sechs Jahre aufheben.
Gewerbetreibende sind ebenso verpflichtet, ihre entsprechenden Unterlagen für zehn Jahre aufzubewahren. Das betrifft nicht nur Selbstständige und Freiberufler, sondern auch die Betreiber von Fotovoltaikanlagen.
Achtung: Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem neuen Kalenderjahr. Belege für das Steuerjahr 2023 müssen beispielsweise bis zum 31.12.2027 aufbewahrt werden.
Wozu und wie lange muss ich Kontoauszüge aufbewahren?
Grundsätzlich besteht keine wirkliche Pflicht für Verbraucher, Kontoauszüge aufzuheben. Dennoch ist es im Eigeninteresse für Sie sinnvoll, dies zu tun. Viele Tatsachen lassen sich mit der Vorlage von Quittungen aller Art oder Kaufverträgen klären. Sollte aber ein Kassenbeleg mal abhanden gekommen sein, kann ein Kontoauszug oder eine Überweisung stattdessen diese Unterlagen ersetzen. Auch wiederkehrende Zahlungen wie Mieten können damit stichhaltig belegt werden.
Darum sollten Privatpersonen ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufbewahren, zumindest mit Blick auf die dreijährige Verjährungsfirst, welche für Alltagsgeschäfte gilt. Dadurch könnte der Kontoauszug im Streitfall als Beweis fungieren, dass z.B. die Miete, der Versicherungsbeitrag oder Ähnliches gezahlt wurde.
Gut zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, alle Unterlagen analog aufzubewahren. Anstatt Ihre Kontoauszüge auszudrucken, können Sie z.B. regelmäßig Ihre Kontoauszüge herunterladen und sichern. Beide Wege der Aufbewahrung sind legitim.
Muss ich, wenn ich einmal eine Steuererklärung gemacht habe, immer eine Steuererklärung abgeben?
Nein. Diesen Irrtum glauben leider viele. Auch bei einer freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung wird ein Steuerzahler nicht zur Abgabe im nächsten Jahr verpflichtet. Demzufolge müssen immer nur Personen mit Pflichtveranlagung eine Steuererklärung abgeben. Aber wenn dieser Grund entfällt, wird aus dem muss ein kann.
Z.B. lohnt es sich für viele Arbeitnehmer, nach einem beruflich bedingten Umzug für das entsprechende Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Falls es bei einem Umzug bleibt und auch sonst nicht pflichtveranlagt sind, können sie im nächsten Jahr von einer Steuererklärung absehen.
Aus welchen Gründen bin ich pflichtveranlagt?
Gründe für eine Pflichtveranlagung sind zum Beispiel:
- Nebeneinkünfte, zusätzliche Einkünfte > 410 Euro
- Lohnersatzleistungen wie ALG I oder Kurzarbeiterleistung > 410 Euro
- Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug > 410 Euro
- Zwei Gehälter: Lohnsteuerklasse VI
- Selbstständige Einkünfte über dem Grundfreibetrag*
- Abfindung erhalten, deren Lohnsteuer nach der „Fünftel-Regelung“ einbehalten wird
- Mehrere Arbeitgeber in einem Jahr
- Verheiratet mit Steuerklassenkombination III und V oder beide IV mit Faktor
- Ehegatte, welcher im EU-Ausland lebt, wird auf Lohnsteuerkarte berücksichtigt
- Geschieden oder verwitwet und im selben Jahr wieder geheiratet
- Beantragung von Einzelveranlagung von Ehepartnern
- Bei geschiedenen/ getrennt lebenden / unverheirateten Eltern, die Kinderfreibeträge nicht halb-halb teilen
- Freibeträge z.B. für Fahrtkosten oder Kinderbetreuung und gleichzeitig einem Lohn von mehr als 12.174 Euro
- Aufforderung des Finanzamtes
- Arbeitgeberwechsel
- Personen, die im Ausland leben, aber unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind
- Erhalt von ausländischen Kapitalerträgen, auf noch die Steuer oder Kirchensteuer entrichtet werden muss
- Beanspruchung eines Verlustvor- oder Verlustrücktrages
Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für mich?
Viele möchten sich die Arbeit einer freiwilligen Erklärung sparen, manche Steuerbürger lassen sich dabei größere Rückzahlungen durch die Lappen gehen. Wenn einer der folgenden Punkte Sie im letzten Jahr betroffen hat, sollten Sie die Abgabe in Erwägung ziehen:
- hohe Werbungskosten über dem Pauschalbetrag von 1.230 Euro, z.B. Weg zur Arbeit > 18 km
- hohe Sonderausgaben wie Spenden, Unterhalt oder Vorsorgeaufwendungen
- außergewöhnliche Belastungen wie selbst getragene Krankheitskosten
- Änderung der Steuerklasse während des Jahres
- variierender Lohn in einem Jahr
- Zweite Berufsausbildung bei geringen Einkünften
- Ausgaben für Handwerkerleistungen, Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Neuverheiratete mit Ehegattensplitting
- Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalertrag gezahlt, aber der eigene Grenzsteuersatz ist niedriger
- Verlustvortrag z.B. bei einer Vermietung
…und weiteren Fällen. Bei einer durchschnittlichen Erstattung von 1.063 Euro kann es sich durchaus auszahlen.
Wie lange muss ich auf meinen Steuerbescheid warten?
Die Wartezeit auf die Rückmeldung vom Finanzamt kann sich je nach Gegebenheit ziehen. Im Durchschnitt dauerte die Bearbeitung in 2023 56,86 Tage. Dazu können mögliche Rückfragen nach Belegen kommen – hierbei verkürzt die schnelle Vorlage die Bearbeitungszeit auf der Finanzamtseite genauso. Zuletzt arbeiten auch nicht alle Finanzämter gleich schnell. Herne war im Jahr 2023 das schnellste Amt in Deutschland und schickte Bescheide im Durchschnitt nach 29,8 Tagen ab.
Surftipp: So bekommen Sie Ihren Bescheid so schnell wie möglich
Daten und Fakten zur Einkommenssteuererklärung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren in Deutschland zuletzt in 2020 rund 42,49 Mio. Bürger Lohn- und Einkommenssteuerpflichtig. Bei einer Bevölkerung von rund 83,16 Mio. Einwohner war dies mit rund 51,1 Prozent knapp die Hälfte aller Menschen in der Bundesrepublik.
- Für das Steuerjahr 2020 gab es in Deutschland rund 25,8 Mio. unbeschränkt Steuerpflichtige, deren Einnahmen einzig aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte bestanden.
- Von diesen gaben 14,9 Mio. eine Einkommensteuererklärung ab. Dabei erhielten 12,6 Mio. Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Anders ausgedrückt: 84,56 Prozent der Einkommensteuererklärungen resultierten in Geld vom Finanzamt.
- Die durchschnittliche Steuerrückerstattung lag bei 1.063 Euro. (Rückerstattungen im Bereich von 100 bis 1.000 Euro waren mit 57 Prozent am häufigsten, doch für 9 Prozent war die Rückzahlung geringer als 100 Euro. Glückliche 2 Prozent bekamen von ihrem Finanzamt eine Summe über 5.000 Euro erstattet.)
- 2,1 Mio. Menschen bat das Finanzamt für eine Nachzahlung zu Kasse. Durchschnittlich lag die Nachzahlung bei 1.053 Euro. (Die Nachzahlungen bewegten sich in einem ähnlichen Verhältnis wie die Erstattungen. Am häufigsten wurde eine Summe zwischen 100 und 1.000 Euro bei 55 % der Betroffenen gefordert. Einen glimpflichen Ausgang gab es bei immerhin 23 Prozent: sie mussten nur kleinere Beträge unter 100 Euro zahlen. 3 % der Steuerpflichtigen wurden jedoch zu einer Nachzahlung von über 5 000 Euro gebeten.)
Mittel, eine Steuererklärung zu erstellen und abzugeben
- 58 Prozent oder rund 33 Mio. Bürger haben 2024 ihre letzte Steuererklärung online abgegeben
- Von 26 Prozent aller wurde eine kostenpflichtige Computersoftware benutzt (ca. 8,58 Mio.)
- Weiterhin machten 25 Prozent die Abgabe auf Papier(ca. 8,25 Mio.)
- 23 Prozent gaben ihre Erklärung mit dem offiziellen Angebot ELSTER ab (ca. 7,59 Mio.)
- Neu im Rennen sind Steuerapps für mobile Endgeräte, die schon 9 Prozent nutzen (ca. 2,97 Mio.)
- Nicht zuletzt ließen sich 17 Prozent bei der Steuererklärung beraten (ca. 5,61 Mio.)
Quelle: Umfrage von Bitkom Research
ELSTER-Nutzung seit der Einführung
Die Bedeutung der elektronischen Steuererklärung, welche via ELSTER per Internet an das Finanzamt gesendet wird, ist drastisch angestiegen. In unserem Diagramm ist die Entwicklung von 2004 bis jetzt dargestellt.
Pendlerpauschale
- Insgesamt 13,7 Mio. Arbeitnehmer nutzen die Entfernungspauschale in 2018
- 11,1 Mio. Pendler fuhren zumindest einen Streckenabschnitt ihres Arbeitsweges mit dem Auto, was 81 Prozent entspricht
- Im Durschnitt legten Arbeitnehmer 26 km für eine Strecke zurück
- Die Bewohnern einer Großstadt (> 100.000 EW) pendelten rund 23 km zur Arbeit, Einwohner von Kleinstädten (5000 – 20.000 EW) und ländlichen Regionen fuhren 28 km
- Seit 2021 liegt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer bei 35 Cent (vorher 30 Cent), unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel
Quelle: Statistisches Bundesamt – Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
Quellen
- Finanzämter von Nordrhein-Westfalen: Zwangsgeld
- Finanzämter von Nordrhein-Westfalen: Verspätungszuschlag
- Finanzämter von Nordrhein-Westfalen: Schätzung der Besteuerungsgrundlage
- AO §149
- Finanztip über Verspätungszuschlag
- Dr. Christopher Arendt: „Schätzung vom Finanzamt ist kein Ersatz für die Steuererklärung!“ in Rechtsanwalt und Steuerberater. Der Steuerberater Blog
- Strafrechtskanzelei Günther: „Steuerverkürzung – Definition und mögliche Strafen“
- Finanzämter von Nordrhein-Westfalen zur Belegvorhaltepflicht
- Verbraucherzentrale: „Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen muss ich wie lange behalten?“
- Bankenverband: „Wie lange muss man Kontoauszüge aufbewahren?“
- Finanztip zu Steuererklärung Pflicht
- Lohnsteuer kompakt: „Schnellste Finanzämter 2023: Rheinland-Pfalz und Herne an der Spitze“
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. N 050 vom 2. Aug. 2022
- Bitkom Presseinformation: Mehrheit erledigt Steuererklärung online