Software für die Steuererklärung im Test

Steuererklärungen erfreuen sich häufig keiner großen Beliebtheit in der Bevölkerung. Zunächst wird nur eine Menge Arbeit, aber nicht deren Früchte damit in Verbindung gebracht. Laut Statistischem Bundesamt gaben zuletzt 14,9 Millionen Steuerpflichtige Einkommenssteuererklärungen ab, von denen 12,6 Millionen, also 84,6 Prozent, eine Rückerstattung erhielten. Die durchschnittliche Steuerrückerstattung lag bei 1.063 Euro für das Steuerjahr 2019. Keine schlechten Chancen also für alle, die die Arbeit auf sich nehmen.
Wir haben für Sie einen Steuersoftware-Vergleich vorgenommen. Mit diesem können Sie sich schnell orientieren, welche Steuererklärungs-Software für Sie die richtige ist. Zudem beantworten wir Fragen wie wann ist eine Steuererklärung fällig, wer muss eine Steuererklärung abgeben und welche Unterlagen werden benötigt.
Verlängerung der Abgabefrist für 2024 geplant
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für Pflichtveranlagungen verlängert. In 2024 gilt für Abgabe von Privatpersonen die Frist zum 02.09.2024. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater erledigen lässt, hat Zeit bis zum 02.06.2025.
Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 werden für die Abgabe wieder die normalen Fristen gelten.
Quelle: Abgabefristen für jährlich abzugebende Steuererklärungen für die Jahre 2021 – 2025 (Finanzämter Baden-Württemberg)
Das Ranking für Steuersoftware 2024
Platz | Software | Testergebnis | Anzahl der Abgaben | Kosten ab | |
---|---|---|---|---|---|
1. | tax | 5 | 15,99 € | Zum Anbieter | |
2. | WISO Steuer Web | 5 | 35,99 € | Zum Anbieter | |
3. | SteuerSparErklärung | 3 | 27,95 € | Zum Anbieter | |
4. | Taxman Standard | 5 | 34,90 € | Zum Anbieter | |
5. | smartsteuer | 5 | 39,99 € | Zum Anbieter | |
6. | QuickSteuer | 3 | 19,99 € | Zum Anbieter | |
7. | Lohnsteuer kompakt | pro Abgabe | 34,95 € | Zum Anbieter | |
*Es waren maximal 100 Punkte im Steuersoftware-Vergleich möglich. |
Unsere Testmethoden

In unserem Steuersoftware-Vergleich prüfen wir die Programme im Detail und stellen die tatsächlichen Vorzüge der verschiedenen Anbieter gegenüber. Wir haben insgesamt hundert Punkte in fünf verschiedenen Kategorien verteilt. Den größten Anteil in der Gewichtung nehmen die Anlagen mit dreißig Prozent ein. Hierbei geht es darum, welche Formulare die Software mit ausfüllt. Am nächstwichtigsten waren die Kategorien Kosten und Hilfsmittel, die jeweils zwanzig Prozent der Punkte erhielten. Hilfsmittel sind vornehmlich diskrete Werkzeuge wie Rechner, Erklärvideos oder Musterschreiben, die Nutzern zur Hilfe an die Hand gegeben werden und Details erklären. Zuletzt werden mit jeweils fünfzehn Prozent Usability & Komfort sowie Datenimport & -abgabe bewertet.
Das Vergleichsfeld
Momentan teilen sich zwei große Anbieter den deutschen Markt. Zum einen die Buhl Data Service GmbH mit den Programmen WISO Steuer und tax und zum anderen das Softwarehaus Haufe-Lexware mit Softwares wie Taxman, smartsteuer und Quicksteuer. Ein dritter etablierter Anbieter ist die Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft (Wolters Kluwer) und gibt z.B. die Software SteuerSparErklärung.
Daneben gewinnen zunehmend die webbasierten Angebote und Apps an Popularität. Wer kein großes Softwarepaket auf seinem Rechner installieren möchte, kann die Steuererklärung nun auch online oder einfach per App erstellen. Als einen etablierten Anbieter im Browser- bzw. Appsortiment haben wir Lohnsteuer kompakt ausgesucht, welches von der forium GmbH hergestellt wird.
Wichtige Grundkriterien
Direkte K.O.-Kriterien sind die Umgebungen, in denen die Programme laufen können. Wer zum Beispiel die Dateneingabe auf verschiedenen Geräte (Computer, Tablet, Smartphone) symchronisieren möchte, landet zwangsläufig bei der WISO-Software. Nicht alle Programme können auch eine Gewerbe- oder eine Umsatzsteuererklärung erstellen, die unter anderem für Selbstständige, Freiberufler und Besitzer von Photovoltaikanlagen unumgänglich sind. Alle drei können nur WISO Steuer Web, SteuerSparErklärung und smartsteuer anbieten.
Datenimport und -export kann die Steuererklärung deutlich erleichtern. Die Hersteller sind eher versucht, nur eigene Daten zu importieren, um Kunden an sich zu binden. Die Vorausberechnungen der Programme lagen eng beieinander mit einer Ausnahme. Folgt man Lohnsteuer kompakt aufs Wort, werden deutlich höhere Rückzahlungen errechnet. Wer zum ersten Mal eine eigene Erklärung macht riskiert hier einiges. Im besten Fall bittet das Finanzamt nur zur Nachbesserung.
Übersicht der Konditionen und Punktzahlen
Download von Konditionstabelle und Punktetabelle
Pressekontakt für weitere Informationen zum Test
Franke-Media.net
c/o Mario Hess
Mottelerstraße 23
04155 Leipzig
Tel: + 49 (0) 341 24 39 95 04
Fax: + 49 (0) 341 24 39 95 09
E-Mail: mario.hess@franke-media.net
Unsere Testsieger 2024
Besonders hervorgetan hat sich in unserem Vergleich das Programm tax. Die Software von Buhl Data Service liefert alle relevanten Anlagen, bietet die größte Anzahl an Hilfsmitteln und viele Möglichkeiten zum Datenimport und -export. Für einfache Fälle ist tax die Empfehlung mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Ist mehr Unterstützung gefragt, ist der zweite Platz WISO Steuer Web geeignet. WISO Steuer ist im Prinzip die umfangreichere Version von tax, da beide vom Hersteller Buhl Data Service produziert werden. WISO Steuer bringt ebenfalls alle von uns geprüften Anlagen mit, kann aber zusätzlich auch Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen erstellen. Der deutlich höhere Preis führte jedoch zu einigen Abstrichen.
Die drittplazierte Anwendung SteuerSparErklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft setzt auf Fachkompetenz als wichtigste Komponente. Die Erklärungen und Hilfsmittel kommen hier nicht zu kurz. Auch dieses Programm kann mit Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung umgehen. Das Programm erhielt für Datenübernahme und Abgabefunktion volle Punktzahl.
Für wen ist unser Test
Sowohl Pflichtveranlagte wie auch Freiwillige profitieren von einer Steuererklärungssoftware. Die Vorteile sind:
- Einfachheit: auch für Anfänger kein Problem, die Steuererklärung zu machen
- Verständlichkeit: der Gesetzeslage und nötigen Daten durch Videos, Musterschreiben und Erklärungen
- Anschaulichkeit: nachvollziehbare Berechnungen, wie Steuererstattung und -last entstehen
- Motivationsfunktion: Wirksamkeit der Eingaben sofort sichtbar durch unmittelbare Vorschau der zu erwartenden Steuererstattung
- Steuerersparnis: versucht, die Steuerlast so weit wie möglich zu drücken
- Plausibilität: Prüfung logischer Zusammenhänge, wie z.B. eine vergessene Tausender-Stelle, um Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden
- Absetzbarkeit: bis zu 100 Euro dürfen, für die Steuererklärung als „Mischkosten“, vollständig abgesetzt werden, ansonsten wird zwischen privat und beruflich veranlassten Steuerberatungskosten unterschieden
Trotz vieler Vorteile müssen die Formulare ausgefüllt werden und auch das Einlesen in Steuerangelegenheiten kostet Zeit. Vermieden werden kann dies nur durch die kostspielige Alternative Steuerberater.
Hinweis: Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten (betrieblich) absetzbar, wenn sie zur Ermittlung der Einkünfte anfallen, d.h. nur bei beruflicher Veranlassung. Privat veranlasste Steuerberatungskosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Davon ist z.B. die Unterstützung bei der Anlage „Kind“ betroffen. Ein Steuerbüro sollte aufgrund dessen beruflich und privat veranlasste Kosten in der Rechnung getrennt ausweisen.
Die Formalia – wann muss und wann darf man?
Pflichtveranlagung vs. Antragsveranlagung
Die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ist zum einen Pflicht und kann zum anderen auf freiwilliger Basis beruhen. Hierbei wird zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung unterschieden. Die folgende Tabelle soll kurz darüber Aufschluss geben, worin sich die beiden Veranlagungsarten unterscheiden.
Pflichtveranlagung | Antragsveranlagung | |
---|---|---|
Bedeutung | = gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben | = freiwillige Abgabe einer Steuererklärung |
Festsetzungsfrist | 31. Juli des Folgejahres für den Steuerpflichtigen selbst, unter Einbezug eines Steuerberaters bis zum 30. April des übernächsten Jahres ) | vier Jahre nach Ende des Steuerjahres bis zum 31. Dezember |
Hinweis: Gerade Rentner, Arbeitnehmer und Studenten ohne Zusatzeinkünfte brauchen oft keine besonders raffinierte Software und können ihre Steuererstattung mit einer preiswerten Variante der Software voll ausschöpfen.
Verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung
Eine Fristverlängerung sollte beim Finanzamt rechtzeitig beantragt werden. Oftmals reicht hierfür schon ein Anruf beim Sachbearbeiter, besser jedoch wäre ein schriftlicher Antrag. Die Verlängerung bis Ende September ist meist kein Problem, wenn Sie dies ausreichend begründen. Gründe für einen Antrag auf Verlängerung können unter anderem massive Arbeitsüberlastung, Geburt eines Babys oder eine plötzliche und akute Krankheit sein.
Achtung: Bei verspäteter Abgabe zahlen Sie einen Verspätungszuschlag. Dieser darf bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 Euro betragen. Zu beachten ist außerdem, dass wiederholte Verspätungen für Pflichtvergessenheit sprechen und damit stärker gewichtet werden, als die anderen Kriterien.
Surftipp: Mehr zum Verlauf bei Verspätung in unseren Steuererklärung-FAQs
Wann muss ich eine Steuererklärung machen?
Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG und in § 149 Abs. 1 Satz 2 AO geregelt. Demnach müssen Sie dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn eines der Kriterien in der folgenden Tabelle erfüllt ist:
Einkünfte | Familienstand | Sonstiges | |
---|---|---|---|
Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug >410 Euro im Jahr | in Ehe: Steuerklassen-Kombi III/V | wenn Sie einen Verlustvortrag / Verlustrücktrag geltend machen wollen | |
Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld >410 Euro im Jahr (Ausnahme: Sozialleistungen wie ALG II) |
in Ehe: Steuerklassen-Kombi IV (beide) mit einem eingetragenen Faktor | Inanspruchnahme von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug (Lohn >12.174 Euro) | |
mehrere Arbeitslöhne nebeneinander (Lohnsteuerklasse VI) | Ehescheidung/Tod des Ehepartners und im selben Jahr neue Hochzeit | Aufforderung vom Finanzamt | |
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit über dem Grundfreibetrag* | Berücksichtigung (auf der Lohnsteuerkarte) eines Ehegatten, der im EU-Ausland lebt | Wohnsitz im Ausland, aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland | |
Abfindung, deren Lohnsteuer nach „Fünftel-Regelung“ einbehalten wurde | Einzelveranlagung von Eheleuten beantragt | Anleger, die Steuern auf ausländische Erträge oder Kirchensteuer nachentrichten müssen | |
Unverheiratete/geschiedene/getrennte Eltern, die Freibeträge für ihr Kind nicht 50/50 splitten | |||
Quelle: § 46 EStG, § 149 Abs. 1 Satz 2 AO |
*Grundfreibetrag für Alleinstehende (für Eheleute entsprechend der doppelte Betrag):
- 2020: 9.408 Euro (18.816 Euro)
- 2021: 9.744 Euro (19.488 Euro)
- 2022: 10.347 Euro (20.694 Euro)
- 2023: 10.908 Euro (21.816 Euro)
- 2024: 11.784 Euro (23.568 Euro)
- 2025: 12.084 Euro (24.168 Euro)
- 2026: 12.336 Euro (24.672 Euro)
Achtung! Abgabepflicht für Rentner: Immer öfter müssen auch Rentner eine Steuerklärung abgeben. Dadurch, dass der steuerfreie Betrag dauerhaft festgeschrieben ist, wirken sich Rentenerhöhungen in voller Höhe aus. Folglich können Rentner, die bislang keine Steuern auf ihre Renten zahlen mussten, in die Steuerpflicht hineinwachsen.
Wann ist eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll?
Nicht alle Steuerzahler sind verpflichtet eine Steuererklärung an das Finanzamt zu entrichten, jedoch kann es sich oftmals gerade für die lohnen, die eigentlich keine Einkommenssteuererklärung machen müssen. In welchen Fällen es sinnvoll sein kann, eine freiwillige Steuererklärung an das Finanzamt abzugeben ist hier aufgelistet:
- hohe Werbungskosten, die über Werbungskostenpauschalbetrag hinausgehen
- hohe Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
- Änderung der Steuerklasse im laufenden Jahr
- variierender Arbeitslohn im Laufe des Jahres
- variierende Dienstverhältnisse während des Kalenderjahres
- Geringverdiener mit zweiter Berufsausbildung (Verlustvortrag nutzen)
- Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen
Pendlerpauschale überflügelt Werbungskostenpauschale schnell
Ein langer Arbeitsweg allein kann ein guter Grund für die Erstellung einer Steuererklärung sein, da die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können, kolloquial als Pendlerpauschale bekannt. Hierfür gibt es laut § 9 Abs. 4 EStG ganz spezielle Regelungen.
„Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte […]. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr […].“
Jahr | Pendlerpauschale |
---|---|
ab 2009 | 0,30 EUR / km |
ab 2021 | 0,35 EUR ab dem 21. km |
ab 2022 | 0,38 EUR ab dem 21. km |
Eine Beispielrechnung zur Veranschaulichung: Arbeitnehmer, welche eine Fünftagewoche gearbeitet und zwanzig Tage Urlaub in Anspruch genommen haben, haben ihre Arbeitsstätte ca. 230 Tage in 2023 besucht. Um die Werbungskostenpauschale von 1.230 € in 2023 zu decken, ist lediglich eine einfache Strecke von 18 km nötig.
1230 € / 230 d = 5,35 €/d
5,35 €/d / 0,30 €/km = 17,83 km/d
Weiterführende Links
- Testfälle zum Steuererklärungstest
- FAQs und Fakten rund ums Thema Steuererklärung
- Wie erhalten Steuerpflichtige den Steuerbescheid am schnellsten?
- Abgabenordnung
- Einkommenssteuergesetz
- Abgabefristen für jährlich abzugebende Steuererklärungen für die Jahre 2021 – 2025
- Statistisches Bundesamt: durchschnittliche Steuerrückerstattung in 2020
- n-TV – Acht wichtige Posten: Das gehört in die Steuererklärung
- Rentner und ihre Steuererklärungen
- Test von Steuersoftware durch Stiftung Warentest
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
- Unterlagen für die erste Steuererklärung