Wie kann die Mietkaution bezahlt werden?
Laut gesetzlicher Regelung darf die Mietkaution maximal drei Kaltmieten betragen, von denen jeden Monat wenigstens eine Kaltmiete abgezahlt werden muss. Somit muss die Mietkaution immer in maximal drei Monaten zum Monatsanfang bezahlt worden sein. Im Mietvertrag kann festgelegt werden, ob die Kaution in bar gezahlt wird, oder ob auf anderem Wege direkt auf das Kautionskonto überwiesen wird. Anstelle von Bargeld können auch Wertpapiere hinterlegt werden, wenn der Vermieter sich darauf einlässt. Jedoch werden sich die meisten Vermieter – wenn überhaupt – nur auf stabile Wertpapiere einlassen und Papiere mit hohem Risiko als Sicherheit ablehnen. Sollte der Mieter seine Mietkaution in bar zahlen wollen oder müssen, dann sollte er sich den Betrag quittieren lassen. Unseriöse Vermieter könnten ansonsten auf die Idee kommen das Geld zu hinterziehen, um später zu behaupten, dass keine Zahlung stattgefunden hat.
Vielen Vermietern ist es egal, auf welchem Weg sie ihre Kaution erhalten, solange diese pünktlich gezahlt wird. Der Mieter sollte den Zahlungsweg jedoch in jedem Fall aushandeln, damit nicht direkt mit dem Beginn des Mietverhältnisses Streit entsteht. Die Barzahlung ist eigentlich der umständlichste Weg, da eine Quittung ausgestellt werden muss. Viel einfacher ist es, wenn der Betrag auf das eingerichtete Kautionskonto eingezahlt werden kann. Die Überweisung dient als Beleg für die Zahlung, und somit hat der Mieter eine rechtliche Sicherheit. Es empfiehlt sich zudem, dass der Mieter zum Beginn des Mietverhältnisses aushandelt, wie die Kaution verzinst wird. Da sich der Zinssatz für das Kautionskonto immer wieder ändern kann, sollte ausgehandelt werden, dass sämtliche Zinsen der Kaution mit dieser ausgezahlt werden müssen.
Mietkautionsrechner
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- Kosten 1.Jahr
- 210,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 210,00 €
- Gesamtkosten
- 1.050,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 235,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 235,00 €
- Gesamtkosten
- 1.175,00 €
Viele Mieter müssen sich das Geld für die Mietkaution in Form eines Kredites besorgen und haben dann zusätzlich die dafür erhobenen Zinsen zu zahlen. Oft sind es diese Mieter, welche stattdessen lieber eine Bankbürgschaft einholen und damit ihre Kaution begleichen. Der Vermieter hat somit die Sicherheit, dass er nach Ende der Mietdauer im Schadensfall einen gewissen Betrag durch die Bank erhält. Sollten die Kosten höher ausfallen, dann müsste der Vermieter dieses Geld ohne Bank beim Mieter einfordern. Die Bankbürgschaften sind solange sicher, wie die Bank nicht Insolvenz anmelden muss. Sollte das passieren, kann erst einmal keine Kaution mehr ausgezahlt werden. Lösungsvorschlag: In diesem Fall kann der Mieter Kunde einer anderen Bank werden, um hier eine neue Bürgschaft zu beantragen. Somit sollte der Vermieter sehr sicher sein, dass er im Schadensfall Geld bekommt.
Wenn das Mietverhältnis beendet wurde, hat der Vermieter zuerst einmal Zeit, um die Wohnung zu begehen, um Schäden aufzunehmen und dann durch Handwerker beheben zu lassen. Je nach anfallenden Kosten und auch für ausstehende Zahlungen kann der Vermieter die Mietkaution aufzehren. Er muss seine Entnahmen jedoch begründen können und natürlich kann der Mieter bei ungerechtfertigten Kostenposten dagegen mit einem Anwalt vorgehen. Die nicht verbrauchte Mietkaution muss mit der kompletten Verzinsung an den Mieter in bis maximal sechs Monaten zurückgezahlt werden. Sollte der Mieter eine Bankbürgschaft hinterlegt haben, dann schießt die Bank das vom Vermieter geforderte Geld vor und holt es sich danach zurück. Aus diesen Gründen sollte der Mieter immer versuchen, seine Wohnung bezugsfertig zu übergeben, damit keine Kosten entstehen.