Barkaution
Wenn sich Vermieter und Mieter sich werden und einen Mietvertrag aufsetzen, dann kann in diesem nicht nur die Kautionshöhe, sondern auch der Zahlungsweg festgehalten werden. Letzteres muss jedoch nicht zwingend festgehalten werden, da es im Endeffekt allein darauf ankommt, dass das Geld gezahlt wird.
Häufig einigen sich Vermieter und Mieter auf eine Barkaution. Der Mieter übergibt dem Vermieter die Kautionssumme in Bar und erhält eine Quittung. Auf die Quittung sollte er bestehen, da er nur so beweisen kann, dass er das Geld entrichtet hat. Leider muss man bei geschäftlichen Angelegenheiten immer das Schlimmste befürchten, der Vermieter könnte demnach das Geld an sich nehmen und ohne Quittung erklären, dass es noch gar nicht gezahlt worden ist. Nur mit der Quittung hat der Mieter eine Handhabe.
Der Vermieter wird das Bargeld schnell auf ein sicheres Kautionskonto einzahlen. Hier liegt das Geld über die gesamte Mietdauer brach. Der Vermieter muss es nicht mit dem Ende der Mietdauer auszahlen, er kann erst einmal die Wohnung begutachten und schauen, ob er Instandsetzungsarbeiten vornehmen muss. Erst dann, wenn die Wohnung bezugsfertig ist, muss der Vermieter den verbleibenden Rest der Kaution zurückzahlen, spätestens nach sechs Monaten.
Kautionsbürgschaft als Alternative
Eine einfache und sichere Alternative zur Barkaution ist die so genannte Kautionsbürgschaft bzw. -versicherung. Was diese im Einzelfall kostet, können Sie mit unserem nachfolgenden Rechner ermitteln:
Mietkautionsrechner
depositdirect Finance B.V.
depositdirect
- Kosten 1.Jahr
- 210,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 210,00 €
- Gesamtkosten
- 1.050,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 235,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 235,00 €
- Gesamtkosten
- 1.175,00 €
Überweisung ist der bequemste Weg
Er wird dann meist eine Überweisung wählen, so muss man sich nicht erst treffen, um das Geld in bar übergeben zu können. Auch beim Mietbeginn ist dieses ein Hindernis: Zur Geldübergabe muss oft ein Treffen vereinbart werden, das für beide Seiten einen gewissen Zeitaufwand bedeutet. Zudem ist es ein Zeitaufwand für den Vermieter, wenn er die Quittung ausstellen muss. Dennoch einigen sich viele Vertragspartner auf eine Barkaution.
Wenn der Mieter dem Vermieter das Geld für die Kaution überreicht, dann sollte er auf gewisse Sicherheiten achten. Der Vermieter sollte ein Kautionskonto eingerichtet haben, das vor einer möglichen Insolvenz geschützt ist. Zudem sollten sich auf diesem Kautionskonto nur die Kaution und ansonsten kein anderes Geld befinden. Der Vermieter darf die Kaution nicht mit seinem Geld mischen und verbrauchen.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann kann der Mieter sich sicher sein, dass er seine Mietkaution zurückerhalten wird, wenn er die Wohnung bezugsfertig übergibt. Sollte er jedoch mit Zahlungen im Rückstand sein, dann können auch diese von der Kautionssumme abgezogen werden. Dieses geht jedoch erst mit dem Mietende. Auch wenn sich ein Mietrückstand einstellt, darf der Vermieter diesen nicht aus der Kaution begleichen.
Viele Vermieter möchten die Mietkaution gerne als Barkaution in Empfang nehmen. Als Mieter sollte man jedoch wissen, dass der Transport des Geldes von der Bank zum Vermieter mit einem Risiko verbunden ist. Man könnte das Geld verlieren oder ausgeraubt werden. Sicherer wäre dann die Überweisung mit einem üblichen System. Sollte man hier zufällig falsche Daten für die Überweisung angeben, dann kann das Geld immer noch zurückgefordert werden. Da die falschen Daten jedoch meist zu keinem Konto passen, kommt das Geld in der Regel automatisch wieder zurück. Die Überweisung dient dann als Beleg dafür, dass das Geld entrichtet wurde.