Allgemeines

Die Mietkaution – Einführung

Wenn ein Mieter eine Wohnung oder ein Haus anmietet und anschließend über Jahre nutzt, dann findet unweigerlich eine Abnutzung der Mietsache statt. In den üblichen Mietverträgen wird den Mietern die Wohnung bezugsfertig übergeben und muss auch bezugsfertig wieder abgegeben werden. Immer wieder gibt es Mieter, die nicht alle Schäden durch Abnutzung beheben und die Wohnung in unsachgemäßem Zustand übergeben. In diesem Fall müsste der Vermieter das Geld für die Instandsetzung der Wohneinheit zunächst vorschießen und dieses Geld dann vom ehemaligen Mieter wieder einfordern. Viele Mieter wollen jedoch nicht zahlen oder können es schlichtweg nicht.

Demnach sichert sich der Vermieter gegen diese Kosten dadurch ab, dass er vom Mieter eine Kaution einfordert. Wenn der Mieter auszieht und die Wohnung nicht bezugsfertig ist, dann kann der Vermieter über die Kaution verfügen und entsprechend nachbessern. Der Vermieter darf dabei nur Kosten geltend machen, die zur Instandsetzung anfallen. Diese Kosten muss er belegen können. Zudem darf die Kaution nur für die Arbeiten verwendet werden, die eigentlich der Mieter hätte verrichten müssen. Sollten andere Arbeiten erledigt werden müssen, dann muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

So hat der Mieter z.B. das Recht, einen Teppich, den er bereits über fünf Jahre genutzt hat, nicht mehr ersetzen zu müssen, wenn dieser verwohnt ist. Sollte der Vermieter dafür Kosten geltend machen, kann der Mieter sich rechtlich dagegen wehren. Sollte man als Mieter meinen, dass der Vermieter ungerechtfertigt Kosten geltend macht, dann sollte ein Mieterbund befragt werden, welche der Posten vom Mieter und welche vom Vermieter getragen werden müssen.

Verwahren & Verwalten

Der Vermieter muss die Mietkaution sicher verwahren, es werden dazu meist Sparbücher genutzt. Dieses Geld darf nur für die Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache nach dem Auszug vom Mieter eingesetzt werden. Wenn der Betrag nicht aufgezehrt wird, muss der übrige Rest an den ausgezogenen Mieter zurückerstattet werden. Der Vermieter befindet sich praktisch gesehen nicht im Besitz der Mietkaution, er darf diese lediglich als Sicherheit verwahren. Sollte der Vermieter das Geld nicht fristgerecht zurückerstatten, kann der ehemalige Mieter es gerichtlich einfordern.

Die Mietkaution ist für viele Mieter erst einmal ein finanzielles Hindernis, um die gewünschte Wohnung anmieten zu können. Viele Geringverdiener haben das Geld einfach nicht parat, denn in der Regel muss die Mietkaution für die neue Wohnung entrichtet werden, bevor die Mietkaution der alten Wohnung zurückgezahlt wurde. Zudem ist es für den Vermieter egal, zu welcher Verzinsung er das Geld hinterlegt. Das Geld liegt praktisch betrachtet nutzlos herum und wird von der Inflation aufgefressen.

Dennoch ist die Mietkaution notwendig, um dem Vermieter die Sicherheit zu geben, dass er den Wohnraum in einem übergabefähigen Zustand zurück erhält. Es gibt viele Vermieter, die nach dem Ende des Mietverhältnisses noch offene Forderungen haben und dem Geld jahrelang hinterher laufen müssen. Heutzutage ist es häufig so, dass Mieter nicht mehr zahlungsfähig sind und die Vermieter einfach mit dem Schaden sitzen lassen. Dank der Mietkaution hat der Vermieter mehr Sicherheit und kann mit ruhigerem Gewissen die Schlüssel übergeben. Wer als Mieter auszieht, der sollte natürlich versuchen, einfache Instandsetzungsarbeiten selber zu verrichten, damit nicht teure Handwerker die Mietkaution aufzehren. 

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