Werden bei einem Girokonto auch Kontoauszüge zugeschickt?

Die Zusendung der Kontoauszüge durch die Post muss bei der Bank beantragt werden. Wer die Kontoauszüge in Papierform zugestellt haben möchte, muss hierfür allerdings Portogebühren bezahlen. Wurde hingegen ein Girokonto bei einer Direktbank eröffnet, können die Kontoauszüge online als PDF abgerufen und anschließend ausgedruckt werden. Kunden einer Filialbank haben die Wahlmöglichkeit, ob sie ihre Kontoauszüge entweder online am Auszugsdrucker bereitgestellt oder per Post zugesandt bekommen wollen. Allerdings ist das Zwangszusenden eines Kontoauszuges gegen Gebühren nicht mehr erlaubt. In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass Gebührenberechnungen für die unaufgeforderte Zusendung von Kontoauszügen unzulässig sind. Dies gilt selbst für den Fall, dass der Kunde seine Kontoauszüge nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums – in der Regel 30 Tage – zur Überprüfung abgeholt hat.

Tenor des Gerichts: Selbst für den Fall, dass auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kontovertrages derartige Klauseln und Regelungen mitsamt einer Gebühr vereinbart wurden, kann dadurch allein nicht bereits das Einverständnis eines Kunden zum gebührenpflichtigen Versand von Kontoauszügen vorausgesetzt werden.

Gerade im Zeitalter des Internets und dem modernen und flexiblen Online-Banking haben es Girokonto-Inhaber heutzutage nicht mehr nötig, den postalischen Weg zu gehen. Vielmehr lassen sich die Kontoausdrücke ganz einfach über die entsprechende Internet-Site der Direktbank ausdrucken. Natürlich haben Kunden auch die Möglichkeit, ihre Kontoauszüge einmal im Monat zwecks Überprüfung bei der nächsten Filiale persönlich abzuholen. Eine Abholung sollte in jedem Fall erfolgen, denn noch immer bringen zu wenige Verbraucher ihren Kontoauszügen die nötige Wertschätzung entgegen. Immerhin handelt es sich dabei um Schriftstücke, mit denen sich die gesamten Kontobewegungen nachvollziehen und vor allem belegen lassen!

Als Beispiel denke man nur einmal an die 2-jährige Garantiezeit. Innerhalb dieser 2 Jahre kann auch das Unternehmen wieder an den Kunden herantreten und um Begleichung der Rechnung bitten. Kann der Kunde jetzt nicht nachweisen, dass er die Ware bereits bezahlt hat, stehen die Chancen schlecht. Vielmehr muss jetzt ein zweites Mal bezahlt werden. So aber dient der Kontoauszug als rechtlich gültiger Beweis, der auch vor Gericht herangezogen werden kann.

Neben der Möglichkeit, die Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker ausdrucken zu lassen, sind die meisten heutigen Onlinebanking-Anwendungen so gut, dass alle Kontobewegungen gezielt herausgefiltert und veranschaulicht werden können. Geht ein Online-Auszug von der Direktbank ausdrücklich als Auszug in PDF-Form zum Kunden, stellt dieser einen Original-Kontoauszug dar. Ein solcher Online-Kontoauszug muss bei der Einrichtung eines Online-Kontos beantragt werden. Der Vorteil liegt darin, dass weder Gebühren für den Kontoauszug anfallen noch muss der Weg zur Bank an den Auszugsdrucker unternommen werden. Kommt es einmal zu einem Verlust eines oder mehrerer Kontoauszüge, können diese erneut gegen Gebühr bei der jeweiligen Bankfiliale angefertigt werden. Senden die Banken einem Kunden hingegen unaufgefordert einen Kontoauszug zu, dürfen diese kein Entgelt hierfür verlangen.

Vielmehr ist eine Bank gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Mitteilung online, per Zusendung oder am Auszugsdrucker erfolgt (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8.04.2011, Az. 2-25 O 260/10). Nachfolgende Gebühren-Klauseln, wie sie in den meisten AGB der Banken verankert sind, sind hingegen unzulässig:

„Laut Geschäftsbedingung der Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen.“

Hinweis: Dieses Urteil wirkt sich ausschließlich auf die Deutsche Bank, nicht hingegen unmittelbar auch auf andere Institute aus.


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