Video-Identverfahren läuft PostIdent den Rang ab
Seit dem Jahr 2014 ist der Legitimationsprozess für eine Kontoeröffnung von zu Hause aus möglich. Die Grundlage dafür bietet das Video-Identverfahren. Voraussetzung ist ein Computer oder ein mobiles Endgerät, welches über eine Kamera, ein Mikrophon und einen Lautsprecher verfügt.
Der Antragsteller muss darüber hinaus über einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Wohnsitzbestätigung verfügen. Im Rahmen des Kontoeröffnungsprozesses muss er an einem bestimmten Punkt in einen Videochat wechseln. Der Gesprächspartner fotografiert Vorder- und Rückseite des Personalausweises, respektive die entsprechenden Innenseiten des Reisepasses. Anschließende werden die Daten noch mündlich abgeglichen. Zum Abschluss muss der Antragsteller noch mit dem Ausweis „wedeln“, um durch das Hologramm die Echtheit zu bestätigen.
Der ganze Vorgang dauert nur wenige Minuten und erspart den Weg zur Post, um dort das bis dahin übliche Post-Identverfahren abzuwickeln. Die beiden größten Anbieter auf dem deutschen Markt sind WebID Solutions und IDnow. Da es sich bei der Legitimationsprüfung bei einer Kontoeröffnung um ein hochsensibles Thema handelt, ist es nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber in diesem Fall strenge Regeln anlegte.
P.S.: Fast alle Banken in unserem Girokonto-Vergleich bieten inzwischen die Möglichkeit, die Legitimierung mittels Videoident durchzuführen:
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» Girokonto mit Bonus findenSeit wann gibt es das Video-Identverfahren?
Zeitpunkt | Was ist passiert? |
---|---|
05.03.2014 | erstmalige Definition rechtlicher Grundlagen zur Videoidentifizierung |
10.06.2016 | erweiterte Rahmenbedingungen zur Videoidentifizierung |
11.07.2016 | Aufhebung des ersten Rundschreibens 2016, Verlängerung der Gültigkeit der Ursprungsdefinition |
10.10.2016 | Bestätigung der Aufhebung |
05.03.2017 | Implementierung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen |
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die BaFin sah die Notwendigkeit, über die ursprünglichen Vorgaben hinaus die Rahmenbedingungen zu modifizieren. Einer der Aspekte war unter anderem, für wen die Vorgaben Gültigkeit haben.
Die Rahmenbedingungen haben für alle Finanzdienstleister in Deutschland, sofern Sie durch die BaFin reguliert werden, Bestand. Dies gilt auch für Tochterunternehmen ausländischer Anbieter und deren Zweigniederlassungen in Deutschland. Da die Videoidentifizierung zwar keine räumliche, aber eine visuelle Wahrnehmung des Gegenübers voraussetzt, kann sie nur für natürliche Personen Anwendung finden. Für juristische Personen findet dieser Identifizierungsprozess keine Anwendung. Die Identifizierung darf nur durch speziell geschulte Mitarbeiter des Finanzdienstleisters erfolgen. Der Prüfer muss die Prüfungskriterien kennen und das anzuwendende Prüfverfahren.
Die Prüfung hat in einem abgeschlossenen Raum zu erfolgen. Der zu Legitimierende muss darüber informiert werden, dass das Gespräch aufgezeichnet und Bilder dokumentiert wird. Der Mitarbeiter muss das Einverständnis protokollieren. Der Mitarbeiter hat sich darüber hinaus zu vergewissern, dass das vorgelegte Ausweisdokument echt ist. Dies muss anhand folgender Kriterien überprüft werden:
Beugungsoptisch wirksame Merkmale:
- Hologramme
- Identigram
- Kinematische Strukturen
Personalisierungstechnik:
- Laserkippbilder
- Ausfüllschrift
Material:
- Fenster (z.B. personalisiert)
- Sicherheitsfaden (personalisiert)
- Optisch variable Farbe
Sicherheitsdruck:
- Mikroschrift
- Guillochenstruktur
Mindestens drei der per Zufall ausgewählten Prüfkriterien müssen die Vorgaben erfüllen, damit das Dokument als echt eingestuft werden darf.
Während des Identifizierungsprozesses hat sich der Prüfer immer wieder durch Fragestellungen von der Echtheit des Dokumentes und den Angaben des zu Identifizierenden zu überzeugen. Dies kann beispielsweise durch die Frage nach dem Geburtsdatum geschehen. Ist es dem Mitarbeiter beispielsweise aufgrund schlechter Lichtverhältnisse nicht möglich, eine 100prozentige Identifizierung vorzunehmen, muss der Vorgang abgebrochen werden. Der Legitimationsvorgang hat ohne Unterbrechung zu erfolgen, die Verbindung zwischen dem Endgerät des Prüfenden und des Kunden muss von einem Ende zum anderen verschlüsselt sein. Das Überprüfungsverfahren ist abgeschlossen, wenn die zu identifizierende Person eine extra für diesen Prozess generierte TAN-Nummer erhalten hat und an den Prüfer zurückgeschickt hat.
Die BaFin behält es sich vor, die Rahmenbedingungen anzupassen. Eine Evaluierung des Prozesses soll im Jahr 2020 erfolgen, bei häufigerem Auftreten von Sicherheitsvorfällen auch schon vorher.
Ablauf und Anforderungen an das Video-Identverfahren
Vorteile des Video-Identverfahrens gegenüber dem Post-Identverfahren
Von der Kostenseite her fällt das Video-Identverfahren teurer aus, als das Post-Identverfahren. Entweder müssen eigene Mitarbeiter geschult werden, oder der Finanzdienstleister greift kostenpflichtig auf das Callcenter des Identifikationsanbieters zurück.
Weder IDnow noch WebID Solutions machen jedoch Angaben, welche Kosten konkret anfallen, beispielsweise für die Implementierung oder die Nutzung des hauseigenen Callcenters.
Dieser Aufwand dürfte sich aber im Umkehrschluss durch eine bessere Kundenbindung rechnen. Wenn ein Kunde die Auswahl hat zwischen dem Weg zur Post zu vorgegebenen Öffnungszeiten oder der Legitimationsprüfung zu Hause im Sessel, wenn er es möchte, dürfte die Entscheidung klar sein.
Videoidentifikation wurde zu Beginn anbieterseitig, auch wegen der noch eher unklaren Rechtslage, nur zögerlich angeboten, hat sich aber inzwischen in der Breite etabliert.
Wie sehr die Deutsche Post AG die Alternative zu ihrem Post-Identverfahren fürchtet, zeigt ein Prozess aus dem Jahr 2016 (LG Köln, AZ 84 O 92/16). Die Post hatte IDnow auf Unterlassung verklagt, da deren Produkt irreführend und wettbewerbswidrig sei. Die Post verlor den Prozess und muss jetzt ihrerseits mit einer Klage durch IDnow rechnen. Das Unternehmen wirft der Post in Bezug auf das Produkt eSign Patentrechtsverletzungen vor.