Bestätigung der Kontoeröffnung
Wurden durch den Antragsteller alle Unterlagen zur Kontoeröffnung sorgfältig ausgefüllt und von der beauftragten Bank nachgeprüft, erfolgt bei Vorliegen einer positiven SCHUFA eine entsprechende Bestätigung über die erfolgreiche Girokontoeröffnung. Der künftige Girokonto-Inhaber erhält dann seine neue Kontonummer und – je nach Antrag – auch seine Maestro- bzw. Kreditkarte zugestellt. Beim Home-Banking oder beim HBCI-Verfahren gibt es je nach Bankinstitut auch noch die dazugehörige Soft- oder Hardware. Getrennt von den genannten Unterlagen erfolgt dann zu Zusendung der Geheimnummer (PIN) bzw. beim Online-Banking die TANs für die entsprechenden Online-Transaktionen. Nach Erhalt dieser Unterlagen kann sich der Online-Banker oder Girokontoinhaber sofort in das System seiner (Online-)Bank einloggen.
Ist dem Girokonto auch noch ein Festgeldkonto angeschlossen, erhalten Sparer auch hierüber eine Sparurkunde. Diese dient ausschließlich als schriftliche Bestätigung der Festgeld-Kontoeröffnung. In dieser Urkunde sind neben dem Anlagebetrag auch noch die Laufzeit, der vereinbarte Zinssatz sowie der letztmögliche Kündigungstermin aufgeführt. Letzteres gilt allerdings nur für den Fall, dass keine Prolongation (Wiederanlage) gewünscht wird. Der Beleg sollte sorgfältig aufbewahrt werden, denn er dient letztlich als Nachweis, dass ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde. Handelt es sich um ein Tagesgeldkonto, das in Verbindung mit dem Girokonto ausgegeben wurde, erhält der Kunde mit der Bestätigung der Kontoeröffnung eine entsprechende Kontonummer. Diese kann er dann für Überweisungen auf das Referenzkonto im Verwendungszweck entsprechend angeben. In der Regel dauert diese Prozedur durch die Bank 5 Werktage.