Der Banken- und Depotwechsel

Das nicht alle Verbraucher einen Banken- und Depotwechsel wagen, liegt einfach an der Tatsache, dass Gewohnheit im Spiel ist. Was sich in der Vergangenheit bewährt hat, das muss sich – so das Motto – auch in der Zukunft bewähren. Hinzu kommt die Angst, Fehler bei der Umstellung zu begehen. Dabei sollten Verbraucher tatsächlich immer wieder einmal die Konditionen der verschiedenen Kreditinstitute miteinander kritisch vergleichen.

Gleichzeitig sollte man sich natürlich auch Gedanken darüber machen, welche Leistungen man überhaupt in Anspruch nehmen möchte. Denn an diesen Fakten können auch die Gebühren für ein Girokonto ausgelegt werden. Ein Wechsel kann aber auch bereits dadurch fällig werden, weil die bestehende Bank einfach ein zu geringes Filialnetz betreibt und auch nicht genügend bankeigene Geldautomaten zur Verfügung stehen.

Bank- und Girokontowahl nicht dem Zufall überlassen!

Die Wahl der richtigen Bank bzw. des optimalen Girokontos sollte nicht dem Zufallsprinzip überlassen werden. Auch ist es nicht unbedingt notwendig, dass man als Jugendlicher sich ausschließlich für die Bank seiner Eltern entscheidet. Für andere wiederum ist die Bank in der Nähe der Arbeitsstelle ein wichtiger Aspekt, weil man auf diese Art und Weise schnell in der Mittagspause seine Geldgeschäfte tätigen kann. Je nachdem, ob die „Vor-Ort-Präsenz“ wirklich so wichtig ist, bietet sich die Möglichkeit des Online-Bankings an.Dies erlaubt insbesondere jungen Menschen ihre Bankgeschäfte

  • online
  • telefonisch oder
  • per Fax durchzuführen.

Dazu ist ein dichtes Filialnetz nicht mehr nötig. Zudem lässt sich Online-Banking weltweit an jedem Ort und zu jeder Tageszeit problemlos durchführen.

Spätestens am 18. September 2016 soll die Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in nationales Recht erfolgen. Damit soll neben dem Recht auf ein Girokonto für Jedermann auch der Kontowechsel vereinfacht werden. Kreditinstitute sind im Rahmen des neuen Gesetzes dazu verpflichtet, dem Verbraucher beim Kontowechsel zu helfen, etwa indem bestehende Lastschriften oder Daueraufträge automatisch aufs neue Konto übertragen oder die abbuchenden Parteien über den Kontowechsel informiert werden.

Vorlage Girokonto kündigen - Teaser Vorlage Checkliste Girokonto - Teaser

Gebührenfreiheit bei Direktbanken

Da eben die meisten Direktbanken auf den Service vieler Bankmitarbeiter sowie auf ein dichtes Filialnetz verzichten, können diese Institute entsprechend diese Einsparungen in Form von Gebührenfreiheiten an ihre Kunden weitergeben. Innerhalb der heimischen Bankennetze sollte zudem – je nach Investment – zwischen einer Universalbank und einer Spezialbank unterschieden werden. Wer die gesamte Bandbreite an Finanzdienstleistung benötigt, ist bei den Universal- bzw. Vollbanken sehr gut aufgehoben. Unter diese Rubrik fallen neben den Privatbanken wie Deutsche Bank, die Commerzbank sowie die Dresdner Bank auch alle Sparkassen und Girozentralen. Weiter angeschlossen sind hier die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken.

Spezialbanken

Investoren, die lediglich einzelne Produkte eines Bankgeschäfts für sich in Anspruch nehmen, sind bei den Spezialbanken besser aufgehoben. Unter diese Rubrik fallen neben den Hypothekenbanken auch die Realkreditinstitute wie zum Beispiel die Eurohyp oder die Bayerische Hypo- und Vereinsbank. Aber auch die Investmentbanken wie Goldmann Sachs und die Bausparkassen sind hier angeschlossen. Hinzu kommen entsprechend auch die Direktbanken wie bspw. die ING-DiBa, comdirect oder 1822direkt. Nicht zu vergessen auch die Kreditinstitute, deren Dienstleistung ausschließlich in Sonderaufgaben besteht. Hierzu gehören neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch die IKB Deutsche Industriebank sowie die Leasingbanken.

Dagegen sollten Investoren nur dann die Großbanken wählen, wenn diese eine individuelle und kompetente Anlageberatung wünschen. Diese Dienstleistung muss dann allerdings auch entsprechend honoriert werden. Im Gegenzug sind die meisten dieser Großbanken Investmentmäßig auch international vertreten.

Sparkassen und Girozentralen eignen sich hingegen wieder für Personen, die günstig Kredite aufnehmen und Kleinbeträge sicher anlegen wollen. Insbesondere die Sparkassen gehören mittlerweile zu den sichersten Banken in Deutschland, weil sich die Institute für den Fall einer Liquiditätsnot gegenseitig unterstützen. Diese Sicherheitseinrichtungen sind natürlich auch bei den Genossenschaftsbanken gegeben. Gleichzeitig verfügen die Sparkassen über das dichteste Filialnetz überhaupt, so dass sich die meisten Kunden diese Institution zur Hausbank machen.

Zusammenschluss der Sparkassen-Finanzgruppe

Mit Hilfe der Sparkassen-Finanzgruppe als Zusammenschluss aller Sparkassen kommen Kunden in den Genuss, dass sie deutschlandweit kostenlos Bargeld am Automaten ziehen können. Personen, die Wertpapiererfahren sind und keine Beratung benötigen, sind bei den Direktbanken gut aufgehoben. Hier können dann entsprechend gezielt Aufträge zum Kauf und Verkauf von Effekten in Auftrag gegeben werden. Dabei sind Nachlässe bezüglich der Provision bis zu 50 Prozent möglich. Einsparungen, die die Direktbanken wegen Personal- und Filialeinsparungen gerne an ihre Kundschaft weitergeben.

Das bisher Gesagte sollte daher anregen, sich entsprechend Gedanken zu machen, ob nicht doch tatsächlich ein Bankenwechsel angesagt ist. Dies sollte in jedem Fall geschehen, wenn Kunden mit ihrer bisherigen Geschäftsverbindung unzufrieden sind.

Bei Bankwechsel nicht vergessen …

Wer seine bisherige Bankverbindung wechselt, sollte dabei nicht vergessen, bestehende Daueraufträge und Einzugsermächtigungen zu ändern. Damit hierfür genügend Zeit bleibt, sollten Girokontoinhaber ihr altes Konto nicht gleichzeitig mit der Eröffnung eines neuen Kontos auflösen, sondern das bestehende parallel weiterlaufen lassen. In der Regel ist ein Zeitraum von 2 bis 3 Monaten in Ordnung. Erst danach sollte man sich von seiner alten Bankverbindung endgültig trennen. In den meisten Fällen übernimmt die neue Bank die einzelnen Schritte der Änderungen vor. Sie ist auch dabei behilflich, alte Kontounterlagen wieder anzufordern. Auch die Höhe des Dispokredits wird beim neuen Kreditinstitut beibehalten – sofern keine gravierenden finanziellen Engpässe eintreten.

Update vom 06.11.2015: Hilfe beim Kontowechsel bald gesetzlich vorgeschriebenMit Inkrafttreten des zukünftigen Zahlungskontengesetzes (ZKG) werden Kreditinstitute verpflichtet, einen automatisierten Kontowechselservice anzubieten. So soll mit vereinheitlichten verbraucherschützenden Standards den Verbrauchern der Kontowechsel vom einen zum anderen Anbieter deutlich erleichtert werden. Die entsprechende Ermächtigung können Bankkunden direkt online erteilen, es ist keine Schriftform mehr erforderlich. Daueraufträge, Lastschriften und andere wiederkehrende Zahlungen werden dann automatisch vom alten auf das neue Konto umgestellt. Die entsprechenden Richtlinien sollen mit dem Zahlungskontengesetz bis spätestens Mitte 2016 in Kraft treten.

Bankkunden haben ferner das Recht, die Geschäftsverbindung zu ihrer bisherigen Bank fristlos und ohne Begründung zu kündigen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass keine hiervon abweichenden Kündigungsregelungen vereinbart wurden. Zudem sollte der Kunde nicht an einen Kredit hinsichtlich einer Laufzeit an die alte Bank gebunden sein. Aber auch die Bank selbst hat die Möglichkeit, dem Kunden zu kündigen, falls dieser in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Kunden mit Kontopfändung verursachen für die Bank nämlich nicht nur zusätzliche Bearbeitungsgebühren, es macht auch für die Banks selbst hinsichtlich ihrer Gewinnaussichten keinen guten Eindruck. Doch ohne Girokonto wäre für die Betroffenen eine wirtschaftliche Existenz erst gar nicht mehr möglich.

Daher sieht eine Empfehlung aller Banken vor, für diesen Fall den Betroffenen ein Girokonto zu übergeben, das ausschließlich auf Guthabenbasis funktioniert. Dieses Konto besitzt dann im Gegensatz zum herkömmlichen Konto keinen Überziehungskredit. Zudem ist jede Bank angehalten, eine ordentliche Kündigung mit einer mindestens sechswöchigen Frist durchzu-führen. Eine Ausnahme bildet natürlich die fristlose Kündigung bei einem berechtigten Anlass. Bei Selbständigen und Unternehmen sollte diese Frist mindestens 3 Monate betragen (sog. Rücksichtnahmepflicht der Banken). Dadurch soll vermieden werden, dass eine Kündigung durch die Bank den Kunden unvorbereitet trifft.

Auch Bank muss Fristen beachten

Kündigt eine Bank die komplette Geschäftsverbindung inklusive des Girokontos, beginnt nach den AGB der Banken eine Frist von mindestens sechs Wochen zu laufen. Erst mit Ablauf dieses Zeitraums wird die Kündigung ordentlich wirksam. Durch diese Frist soll der Bankkunde die Möglichkeit haben, eine neue Bankverbindung herzustellen.

Eine fristlose Kündigung darf durch ein Bankinstitut hingegen nur für den Fall ausgesprochen werden, dass sich zum Beispiel die Wirtschaftslage eines Unternehmens sich derart drastisch verschlechtert, dass mit einer nahe liegenden Insolvenz zu rechnen ist. In diesem Falle kann es für die Bank tatsächlich unzumutbar sein, die Geschäftsbeziehung bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Grundsätzlich sollten Bankkunden jedoch eine Kontokündigung vermeiden, da dieser Vorgang entsprechend der SCHUFA mitgeteilt wird.

Achtung beim Wechsel bestehender Bankverbindung

Kunden, die ihre bestehende Bankverbindung wechseln möchten, sollten dies nicht überstürzt tun. Vielmehr sollten beim neuen Institut die Serviceleistungen eingesehen und auch ein Gespräch mit dem Bankberater eingeleitet werden. Sowohl das alte als auch das neue Konto sollten parallel weiterlaufen, damit die unterschiedlichen Abläufe problemlos geändert werden können. Dadurch können Fehlbuchungen vermieden werden. Damit auch auf dem neuen Girokonto Bankgeschäfte und Überweisungen getätigt werden können, sollte vom alten Girokonto ein bestimmter Guthabenbetrag überwiesen werden. Das alte Konto sollte es dann gelöscht werden, wenn dem Kunden die Maestro-Karte, der Geheimcode, der Online-Zugang und die dazugehörigen TANs vorliegen.

Damit alle Institutionen von der neuen Geschäftsverbindung unterrichtet werden, sollte eine Liste sämtlicher Unternehmen oder Behörden zusammengestellt werden. Diese sollten dann über die Änderung der neuen Kontoverbindung unterrichtet werden. Freiberufler und Selbständige sollten zudem auch ihre Geschäftspartner über die neue Bankverbindung informieren. Auch der Arbeitgeber sollte entsprechend der Gehaltszahlungen informiert werden, dass nunmehr eine neue Bankverbindung vorliegt.

[girokontorechner_top5_big apikey=“5dc8c15b4a548ff4eebb8b9cf0b4510c“ linktype=“detail“ limit=“5″]

Alle Girokonten vergleichen

Hier können Sie alle Girokonten vergleichen und mit ihren Konditionen gegenüberstellen.

» Zum Girokonto-Vergleich

Das beste Girokonto finden

Mit unserem Online-Tool finden Sie in wenigen Schritten das für Sie beste Girokonto.

» Bestes Girokonto

Kostenlose Girokonten

Alle Girokonten, die generell oder ab einem bestimmten Gehaltseingang kostenlos sind.

» Kostenloses Girokonto finden

Girokonten mit Bonus

Welche Banken Neukunden einen Bonus oder eine Prämie fürs neue Girokonto bieten.

» Girokonto mit Bonus finden

Der vorteilhafte Depotwechsel

Neben dem kostenlosen Girokonto bieten auch viele Direktbanken und Onlinebroker ein kostenloses Depot an. Teilweise werden die gebührenfreien Depots auch an entsprechende Bedingungen geknüpft. Bei einigen Instituten wie comdirect oder netbank ist das Depot erst dann gebührenfrei, wenn auch regelmäßig Wertpapiere geordert werden. Bei anderen Banken darf wiederum ein bestimmter Vermögensstand nicht unterschritten werden. Bei den meisten Direktbanken liegen die Jahresbeiträge für ein Depot zwischen 11,90 und 30 Euro, Filialbanken hingegen verlangen teilweise bis zu 1 Prozent vom Kurswert der Wertpapiere. Dabei errechnen sich die anfallenden gebühren stets aus der Orderhöhe, die meist 0,25 Prozent vom Kurswert betragen. Dabei verlangen die meisten Banken in diesem Bereich eine Mindestgebühr in Höhe von 9,90 Euro als Transaktionskosten. Diese Kosten müssen entsprechend wieder erwirtschaftet werden.

Beispiel:

Depotwert
10.000 Euro

Berechnung: durchschnittlich 14,90 Euro je Order plus Jahrespauschale i.H.v. 30 Euro

Bei lediglich 10 Wertpapiertransaktionen entstehen pro Jahr 179 Euro

Das wiederum entspricht ca. 1,8 Prozent der Depoteinlage i.H.v. 10,000 Euro

Alternative: kostenloses Depot, 9,90 Euro pro Transaktion

Kostenquote sinkt auf ca. 1 Prozent

Depotrendite steigt bei identischer Wertentwicklung um 0,8 Prozent


Das Beispiel zeigt, wie hoch eine jährliche Kostenersparnis bei der richtigen Depotbank sein kann – und das bei gleichzeitig steigender Depotrendite. Dabei ist ein Umzug von einem Depot in ein anderes stets kostenlos. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, die im Kundenauftrag verwahrten Wertpapiere anstandslos herauszugeben. Kunden sollten in diesem Zusammenhang jedoch beachten, dass ein solcher Wertpapierübertrag in der Regel 4 Wochen dauern kann. Und in dieser Zeit ist für den Kunden kein Aktien- oder Fondshandel möglich. Auf dem neuen Depot sollte entsprechende Limits oder Stopps wieder gesetzt werden, die auch auf dem alten Depot eingestellt wurden.

» Zum Depot-Vergleich


Girokonto

 

Sie möchten ein Girokonto eröffnen? Oder wird Ihr aktuelles Girokonto Ihren Ansprüchen nicht gerecht? Sie suchen ein günstiges Girokonto mit attraktiven Konditionen?

Jetzt vergleichen und Geld sparen!

Erfahren Sie mehr »

Festgeldkonto

 

In unserem Festgeld-Vergleich stellen wir Ihnen zahlreiche Festgeld-Anbieter mit lukrativen Konditionen vor. Unsere Empfehlung: Jetzt vergleichen und Rendite sichern.

Alle Festgeldkonten auf einen Blick!

Erfahren Sie mehr »

Kreditkartenkonto

 

Bargeldloses Bezahlen im europäischem In- oder Ausland und zusätzlich von attraktiven Zusatzleistungen profitieren? Mit einem Kreditkartenkonto ist das möglich.

Kreditkartenkonten jetzt vergleichen!

Erfahren Sie mehr »

Copyright © 2024 by Konto.org. All Rights reserved.

»