Wozu dient ein Girokonto?

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Was in früheren Zeiten die „Lohntüte“ war, mit der Arbeitnehmer ihr Gehalt in bar erhielten, stellt heute das Giro- oder Gehaltskonto dar. Zwischenzeitlich nahm der bargeldlose Zahlungsverkehr in einem Maße zu, dass Verbraucher heute auf ein Girokonto angewiesen sind. Auf diese Weise lassen sich weltweit Miete, Strom, Telefon und andere laufende Kosten per Überweisung, Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung bargeldlos vornehmen. Für Arbeitnehmer dient das Gehaltskonto als eine Grundvoraussetzung, damit das Gehalt überweisen werden kann. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Zahlung des Gehalts per Verrechnungsscheck. Und auch dann ist zur Einlösung ein Konto erforderlich. Verbraucher können sowohl ein Giro- als auch ein Gehaltskonto bei jedem Kreditinstitut oder Direktbank eröffnen. Eine Kontoeröffnung ist in der Regel nur für Volljährige möglich, Minderjährige benötigen hierfür noch die Zustimmung durch einen Erziehungsberechtigten.

Da insbesondere die Bargeld-Bezahlvorgänge in Deutschland immer weniger werden und auch die gesamten Zahlungen über ein Bankkonto durchgeführt werden, geben die meisten Kreditinstitute auch Maestro-/EC- oder Kreditkarten aus. Auf diese Weise können dann auch Bargeldzahlungen am Geldautomaten der hauseigenen Bank gebührenfrei abgehoben werden. Seriöse Bankinstitute bieten ihren Kunden bereits kostenfreie Giro- und Gehaltskonten an, bei denen weder Grundgebühren noch Transaktionskosten anfallen – und das dauerhaft und nicht nur für ein Jahr. Andere Banken machen die Gebührenfreiheit des Kontos von einer bestimmten monatlichen Einnahmenhöhe abhängig. Dabei besteht aber die Gefahr, dass zum Beispiel für den Fall einer Arbeitslosigkeit und dem damit zusammenhängenden Ausbleiben der Einnahmen sofort wieder Gebühren für das Konto anfallen – und das in einer Zeit, wo eben gespart werden müsste. Daher sollten sich Kunden überlegen, ob sie sich auf solche Koppelungsgeschäfte einlassen wollen.

In dieselbe Situation geraten auch Arbeitnehmer, die eine Gehaltskürzung hinnehmen mussten, die in ein schlechter bezahltes Arbeitsverhältnis wechseln oder wegen Kündigung nunmehr Arbeitslosengeld oder Hartz IV beziehen müssen. Denn egal in welcher Situation sich Betroffene befinden, ein Girokonto kann heute als eine Art Schaltzentrale für nahezu alle Transaktionen angesehen werden. Ohne Girokonto ist kein bargeldloser Zahlungsverkehr möglich, Kunden könnten nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, auch die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben wie das Einkaufen, Urlaubs- oder Hotelbuchungen wären nicht mehr möglich. Selbst für die jüngere Generation ist heute ein Girokonto unverzichtbar. Wer sein erstes Geld verdient – sei es Taschengeld, der erste kleinere Verdienst für das Austragen der Zeitung oder der erste Verdienst in der Lehre – ein Konto ist ein Muss. Lohn, Rentenzahlungen, Beihilfen oder staatliche Zuschüsse gibt es heute nicht mehr aus der Tüte, sondern werden bargeldlos transferiert – von einem Konto auf das andere.

Auch Zahlungen wie Überweisungen (Rechnungsbegleichung, Mietzahlungen etc.) werden heute ausschließlich bargeldlos ausgeführt. Entsprechendes gilt für Mietzahlungen, die per Dauerauftrag vom Konto abgebucht werden. Dass sich die meisten Zahlvorgänge über das Girokonto automatisch regeln lassen, entfällt auch die ständige Kontrolle, ob Pflichtzahlungen auch pünktlich und ordnungsgemäß erledigt wurden. Gleichfalls entfällt das leidige Ausfüllen von Überweisungsvordrucken. Dennoch: auch wenn alles reibungslos funktioniert, sollten Kontoinhaber regelmäßig ihre Kontoauszüge überprüfen. Denn Fehlbuchungen können auch bei Institutionen wie Banken und Sparkassen vorkommen. Aber auch Personen, die ein Tagesgeldkonto angelegt haben, benötigen ein Girokonto als so genanntes Referenzkonto. Mit diesem lässt sich das Vermögen auf dem Tagesgeldkonto kostenlos wieder zurück auf das Girokonto übertragen – je nach Bedarf.

Mit einem Girokonto lässt sich für Personen, die über eine gute Bonität verfügen, auch der finanzielle Rahmen kurzfristig erweitern. Je nach Höhe des Gehalts erhält der Bankkunde einen entsprechenden Dispokredit eingeräumt, den er – natürlich gegen hohe Zinsen – für sich nutzen kann. Die meist mit einem Girokonto ausgegebene Kreditkarte dient dann als eine Möglichkeit, sowohl in Geschäften als auch auf Reisen entsprechende bargeldlose Transaktionen vorzunehmen. Zudem lässt sich mit der Kreditkarte Bargeld abheben – und dies im In- als auch im Ausland – wobei in diesem Zusammenhang natürlich auf die Gebühren zu achten ist. Wer hingegen als finanzschwach von den Banken eingestuft wird, der hat die Möglichkeit eines Guthabenkontos. Da eine Überziehungsmöglichkeit nicht besteht, kann der Kunde in diesem Fall nur über das jeweils vorhandene Guthaben verfügen.

Das Girokonto: Eingangskonto für Gehaltszahlungen und als Basis für weitere Geldgeschäfte

Neben Überweisungen und Lastschriften haben Girokonto-Besitzer entsprechend die Möglichkeit, per Dauerauftrag in einem regelmäßigen Zeitabstand Geldüberweisungen vorzunehmen. Diese Art des bargeldlosen Zahlungsverkehrs lohnt sich insbesondere für immer wiederkehrende Zahlungen. Durch den Dauerauftrag entfällt dann entsprechende die einzelne Auslösung von Überweisungen. Dafür erfolgt die Zahlung durch die Bank vollautomatisch, ohne dass sich der Kunde kümmern muss. Wer am Online Banking teilnimmt, hat sogar die Möglichkeit, seine Daueraufträge selber einzustellen. Diese Sache ist sehr komfortabel, denn man kann auf diese Weise seine Zahlungen nicht nur verwalten oder ändern, sondern auch wieder löschen.

Doch egal, ob ein Kunde sein Girokonto bei einer Hausbank oder aber bei einer Direktbank führt – es gibt grundlegende Dinge, die mit einem Girokonto möglich sind. Giroinhaber können nicht nur Überweisungen von einem Konto zum anderen ausführen, sie haben auch die Möglichkeit, Bargeldeinzahlungen zu empfangen bzw. Daueraufträge einzurichten, zu ändern oder zu löschen. Weiter bestehen die Möglichkeiten der Teilnahme am Lastschriftverfahren sowie die Durchführung von Bareinzahlungen. Neben der Einlösung von (Verrechnungs-)Schecks haben Giroinhaber auch die Möglichkeit, Bargeld vom Girokonto abzuheben. Dieser Vorgang geschieht entweder direkt am Bankschalter der Hausbank oder in einer Zweigstelle oder aber über den Geldautomaten. Beides ist sowohl im In- als auch im Ausland möglich. Wer neben dem Girokonto auch noch über eine Kreditkarte verfügt, der kann dazu auch noch am bargeldlosen Zahlverkehr teilnehmen – sei es beim täglichen Einkauf, in Apotheken, bei Autovermietungen oder für die Hotel- und Reisebuchung. Gleichzeitig besteht – entsprechende Bonität vorausgesetzt – die Möglichkeit, dass je nach Höhe der Einnahmen eine gewisse Liquidität durch die Bank bereitgestellt wird. Dies geschieht in Form eines Konto- oder Dispositionskredits. Um in den Genuss eines passenden Girokontos zu kommen, sollten Verbraucher grundsätzlich einen passenden Banken- und Girokontenvergleich anstreben.

Denn grundsätzlich sollte ein Giro- oder Kontokorrentkonto den Inhaber in den Genuss vieler Annehmlichkeiten bringen. Und hierzu gehört unter anderem auch, dass immer weniger Bargeld zu Hause aufbewahrt werden muss. Sofern nicht schwerwiegende Gründe wie negative SCHUFA oder Insolvenz etc. entgegen sprechen, kann ein Girokonto von jedermann eröffnet werden. Um ein Girokonto entsprechend einzurichten, dient als Geschäftsgrundlage ein so genannter Geschäftsbesorgungsvertrag. Dieser Vertrag verpflichtet das jeweilige Bankinstitut, alle eingehenden Zahlungen entsprechend auf dem Konto des Kontoinhabers gutzuschreiben. Im Umkehrschluss ist das Bankinstitut natürlich auch verpflichtet, Zahlungsaufträge auszuführen, in dem die Bank das Konto im Gegenzug mit den hierfür anfallenden Kosten belastet. Für die Eröffnung eines Giro- bzw. Gehaltskontos holt das Kreditinstitut bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz SCHUFA – eine entsprechende Auskunftsanfrage ein.

Fällt diese Anfrage positiv aus, kann das Konto bereits nach wenigen Tagen vom Inhaber genutzt werden. Mit der Kontoeröffnung erhält der Inhaber gleichzeitig auch seine Geheimzahl, die nach Eingabe der Kreditkarte am Geldautomaten eingegeben werden muss. Die Geheimzahl wird zudem auch für die Online-Konto-Nutzung benötigt. Das Girokonto dient damit neben der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auch der Verbuchung der täglich fälligen Gelder. Girokonten von Minderjährigen oder Kunden mit negativem SCHUFA-Eintrag werden bei den Kreditinstituten fast ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Daher handelt es sich in diesem Fall um ein reines Girokonto. Bei einem Kontokorrentkonto wird dem Inhaber durch entsprechende Bonität auch noch ein Kontokorrentkredit (sog. Dispokredit) gewährt. In diesem Fall kann das Konto auch überzogen werden. Für den Sollsaldo sind entsprechend hohe Kreditzinsen zu bezahlen.

Alle Bankgeschäfte lassen sich aber auch bequem von zuhause aus über Online Banking erledigen. Der Vorteil liegt darin, dass diese Transaktionen rund um die Uhr erfolgen können. Notwendig hierfür ist lediglich ein PC mit Internet- und Telefonanschluss. Über die Banks selbst erfolgt dann die Freischaltung des Kontos. Die jeweilige Übertragung erfolgt durch Eingabe der Identifikationsnummer (PIN) und der Transaktionsnummer (TAN) verschlüsselt zum Bankrechner. Auf diese Weise steht dem Kunden die Möglichkeit der preisgünstigen Kontostands- und Depotabfrage zur Verfügung. Gleichfalls lassen sich über Online-Banking auch Einzel- oder Terminüberweisungen tätigen. Selbst die Abwicklung von Lastschriften und Daueraufträgen funktioniert online hervorragend. Die meisten Anbieter bieten auf ihren Internetseiten zusätzliche Rechner, mit denen sich Kredite oder unterschiedliche Sparformen abfragen lassen.

Wer am Internetbanking teilnimmt, sollte grundsätzlich einige wichtige Sicherheitshinweise beachten. So sollten Bankgeschäfte grundsätzlich nicht in Internet-Cafes getätigt werden. Zu groß ist hier die Gefahr des elektronischen Passwort-Diebstahls. Online-User sollten des Weiteren niemandem ihre PIN- und TAN-Nummer bekannt geben oder diese gar im Geldbeutel mit sich führen. Am heimischen PC sollten in jedem Fall eine aktuelles Virenprogramm sowie eine Firewall installiert sein. Vielfach versuchen Internetbetrüger, eine Aufforderung per Mail an den Onlinebanker zu richten, um entsprechende Daten herauszulocken. Daher sollten solche Mails umgehend gelöscht werden. Kein Kreditinstitut fordert ihren Kunden auf, die geheimen Kundendaten per Mail bekannt zu geben. Vorsicht ist auch bei E-Mail-Anhängen gegeben, die vielfach mit einem Trojaner ausgestattet sind. Auch hier können sich die Betrüger Zugang zu den persönlichen Passwörtern verschaffen.

Seit geraumer Zeit bieten einige Direktbanken auch so genannte Offline-Konten. Diese spezielle Kontoform eignet sich ausschließlich für die Finanzverwaltung. Der Kunde erhält auf diese Weise die Möglichkeit, neben der Verwaltung seiner Barbestände auch noch verschiedene Unterkonten anlegen. Auf diese Weise lässt sich neben einem Haushalts- auch ein Urlaubskonto einrichten. Auf diese Weise können sämtliche Bankgeschäfte von zu Hause ausgeführt werden. Vielfach werden sogar spezielle Programme angeboten, mit denen sich ein ganzes Wertpapier-Depot verwalten lässt. Für Kunden mit entsprechender Hintergrunderfahrung eine kostengünstige und optimale Handhabung ihrer gesamten Finanzen.


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