Wieso sind Girokonten so verbreitet?
Girokonten bilden den Kreislauf des bargeldlosen Zahlungsverkehrs statt. Neben dem Girokonto, das als Guthabenkonto geführt wird, gibt es auch noch das Kontokorrentkonto, auf dem ein Dispokredit möglich ist. Zwischenzeitlich hat sich das Girokonto als beliebteste Form des Zahlungsabwicklungsverkehrs entwickelt und wird mittlerweile für fast jede Art von Finanzdienstleistungen genutzt. Leider wird das Girokonto – neben Sparbüchern – auch noch viel zu sehr als Anlageform genutzt. Andererseits geht ohne Girokonto heute fast nichts mehr. Gleiches gilt natürlich auch für die Kreditkarte, die meist neben einem Girokonto ausgegeben wird. Wo immer es möglich ist, wird heute mit der Kreditkarte bezahlt: Sei es beim Einkaufen, beim Tanken, in der Apotheke oder im Urlaub. Doch wer eine Kreditkarte besitzt, benötigt hierzu auch ein Giro- oder Kreditkartenkonto.
Auch wenn es noch nie zuvor so viele Bankkunden gab, die über ein Girokonto und Kreditkarte verfügen, entrichten die meisten Kontoinhaber immer noch unnützer Weise Kontoführungs- oder Jahresgebühren (für die Kreditkarte). Wer einen entsprechenden Girokontovergleich durchführt, kann auf diese unnötigen Ausgaben verzichten. Die meisten Verbraucher haben nämlich heute die Möglichkeit, sowohl Girokonto als auch Kreditkarte kostenlos zu nutzen. Die besten Vorteile bieten dabei die Direktbanken, allerdings müssen Verbraucher hier auf eine Beratung verzichten. Je nach Zahlungsmittel lohnt sich neben einem Giro- auch noch ein Onlinekonto, mit dem die Ausgaben entsprechend gesenkt werden können. Verbraucher sollten daher unbedingt den Onlinevergleich der einzelnen Angebote durchführen, denn die dort angebotenen Konditionen können sich wirklich sehen lassen. Entsprechendes gilt für die hohen Guthabenzinsen auf dem Online-Girokonto und den niedrigen Kreditzinsen beim Dispo.
Mit einem Girokonto lassen sich bequem auch Lastschriften oder Einzugsermächtigungen durchführen. Das aktuelle SEPA-Lastschriftverfahren findet hingegen im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum statt. Zu diesen Ländern zählt neben der Schweiz auch Norwegen. Mit dem sicheren SEPA-Verfahren ermächtigt der Bankkunde zuerst zum Einzug, danach erfolgt die Erteilung der Buchungsgenehmigung an das jeweilige Bankinstitut. Im Gegensatz zu anderen Abbuchungsverfahren kommt es beim SEPA nicht zu einer ungenehmigten Lastschriftenbuchung. Selbst ein Widerruf der Lastschrift ist ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich. Erfolgt eine SEPA-Lastschrift unberechtigter Weise ohne Mandat, haben Kunden sogar die Möglichkeit, diese bis zu 13 Monaten nach erfolgter Belastung wieder zurück zu geben. Neben der normalen SEPA-Lastschrift für Verbraucher gibt es für Forderungsbegleichungen unter den Unternehmen die SEPA-Firmen-Lastschrift. Hier gelten allerdings spezielle Bedingungen. Geht es um die traditionelle Einzugsermächtigung, dann beauftragt hier der Kunde den Vertragspartner, einen bestimmten Betrag abzubuchen. Eine Einwilligung an die Bank ist jedoch nicht erforderlich.
So lassen sich dann dauerhaft oder über einen bestimmten Zeitraum Telefon, Strom oder Versicherungen etc. automatisch abbuchen. Traditionelle Lastschriften lassen sich innerhalb von sechs Wochen ohne Begründung zurückgeben. Die Frist beginnt dabei ab Rechnungsabschluss, in der Regel quartalsmäßig. Andererseits sollten Girokontobesitzer immer wieder ihre Kontoauszüge überprüfen und fehlerhafte Lastschriften unverzüglich reklamieren. Ist eine Lastschrift in unberechtigter Weise erfolgt, muss sich der Geschädigte an den Zahlungsempfänger direkt wenden. Allerdings gibt es von dieser Regel eine Ausnahme. Wurde keine Ermächtigung zum Einzug gegeben (unberechtigte Lastschrift), hat der Kunde auch hier bis zu 13 Monate Zeit, die Belastung zurückzugeben.
Girokontoinhaber, die sich längere Zeit im Urlaub befinden, sollten sich unbedingt ihre Kontoauszüge nachsenden lassen oder aber auf das sichere und günstige Online-Banking umsteigen. Wer hingegen seinen Urlaub in Ruhe genießen will, der kann entsprechend auch einen Kontobevollmächtigten mit der jeweiligen Kontoprüfung beauftragen. Wer noch über ein Konto verfügt, auf dem Kosten und Gebühren entstehen, der sollte einen Wechsel in Erwägung ziehen. Ein solcher ist in den meisten Fällen völlig problemlos. In der Regel werden schon günstige Girokonten mit monatlichen 10 bis 15 Euro belastet. Mit einem entsprechenden Wechsel lassen sich auf diese Weise mehrere hundert Euro sparen.
Insbesondere Kunden, die Wert legen auf ein dichtes Filialnetz oder den persönlichen Kontakt zum Bankberater suchen, sollten ein entsprechendes Geldinstitut aussuchen. Jüngere Personen, die ihre Bankgeschäfte lieber online tätigen, sollten sich entsprechend an eine Direktbank wenden. In diesem Fall ist neben dem Online- auch noch das Telefon-Banking möglich. Personen, die auf häufigen Bargeldbezug angewiesen sind, sollten eine Bank wählen, die auch entsprechend viele Automaten aufgestellt hat. Das Eindecken mit Bargeld ist aber auch im Ausland wichtig. Von daher sollten gerade Geschäftsreisende ein Bankinstitut wählen, bei dem auch weltweit die Möglichkeit besteht, kostenlos am Automaten Bargeld abzuheben. Ein optimales Girokonto sollte günstig sein und vor allem keine nachteiligen Klauseln wie zum Beispiel einen monatlich festgeschriebenen Geldeingang enthalten.
Erst wen diese Punkte geklärt sind, sollten sich Interessenten in einem nächsten Schritt einen entsprechenden Überblick über die verschiedenen Angebote verschaffen. Hier gilt es jetzt, über entsprechende Online-Vergleiche die Konditionen miteinander zu vergleichen. Hierzu zählen nicht nur die Kosten für die Kontoführung und den bargeldlosen Zahlungsverkehr, sondern auch Guthaben- und Kreditzinsen sowie bei Bedarf ein Service rund um die Bankdienstleistungen. Wechselwillige Personen sollten beim Umzug in eine andere Bank nicht vergessen, ihre bisherigen Daueraufträge auf dem alten Girokonto zu löschen. Zudem müssen auch all diejenigen Institutionen benachrichtigt werden, die regelmäßig Geld auf das Konto einzahlen. Hierzu zählt der Arbeitgeber, die Rentenversicherung sowie Stromanbieter und Versicherer. Damit alles reibungslos verläuft, ist es sinnvoll, das alte Girokonto zwei bis drei Monate parallel zum neuen zu führen.
Danach lässt sich das alte Konto ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Gleichzeitig sollten bei einem Wechsel auch die regelmäßig vom Girokonto abgehenden Zahlungsposten auf den Prüfstand gestellt werden: Schnell findet sich heraus, dass eine Versicherung doppelt vorhanden ist oder eine andere gar nicht mehr benötigt wird. Neben den Mitgliedschaften werden vielfach Mitgliedschaften oder (Zeitschriften-)Abos nicht gekündigt. Eine solche Überprüfung ist allerdings immer dann Pflicht, wenn sich die Lebensumstände des Girokontoinhabers ändern. Das kann eine Hochzeit, eine Scheidung, ein Umzug oder der Eintritt ins Rentenalter sein. Gleiches gilt natürlich, wenn das bisherige Girokonto an seiner Attraktivität verliert.