Was ist ein Girokonto?
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Die meisten Bundesbürger eröffnen heutzutage ihr erstes Girokonto bereits mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten ab dem 14. Lebensjahr. Neben dem Taschengeld lassen sich darauf auch Einnahmen aus kleineren Minijobs einzahlen. Im Fachjargon wird das Girokonto auch als Zahlungsverkehrskonto bezeichnet. Der Name steht zu Recht, denn auf einem Girokonto findet der gesamte Zahlungsverkehr statt. Das beginnt zum einen bei den Zahlungseingängen (Gehalt, Kindergeld) und geht weiter zu den Zahlungsausgängen (Miete, Telefon, Strom). Neben dem Überweisungsverkehr (das Bezahlen von Rechnungen) dient das Girokonto gleichzeitig auch als Basisinstrument für den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr ([Bargeld-]Verfügungen mittels Maestro-/EC- oder Kreditkarte). Innerhalb dieses Zahlungsverkehrskontos finden sich unterschiedliche Girokontoarten.
Auf Grund des Konkurrenzdrucks bieten immer mehr Banken ihren Kunden ein kostenloses Girokonto mit Kreditkarte. Das passende Angebot finden Interessierte im Vergleich „kostenloses Girokonto mit kostenloser Kreditkarte“. Vielfach beinhalten die Angebote neben hohen Guthabenzinsen auch noch entsprechende niedrige Dispozinsen. Insbesondere jüngere Leute interessieren sich heute immer mehr für Online-Girokonten. Die besten Angebote finden sich auch hier durch einen entsprechenden Online Girokonto-Vergleich. In den Genuss von sehr guten Konditionen kommen auch Studenten und Jugendliche bei der entsprechenden Auswahl ihres Girokontos. Der Vorteil dieser kostenlosen Girokonten liegt darin, dass die Konditionen direkt auf diese Zielgruppe abgestimmt sind. Interessierte finden entsprechende Angebote durch einen „kostenlosen Girokontenvergleich für Jugendliche bzw. Studenten“.
Gerade bei einer vorherrschenden Finanzkrise kommen immer mehr Bundesbürger in den „Genuss“ einer schlechten Bonität. Aber auch für diese Zielgruppe bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, ein Girokonto zu beantragen. Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass sich in diesem Geschäftsfeld äußerst viele unseriöse Anbieter tummeln, die ihre Geschäftstätigkeiten aus dem Ausland tätigen. In den meisten Fällen müssen die Betroffenen hohe Gebühren und Auslagen bezahlen, um in den Genuss eines solchen Kontos zu kommen. Wer in diesem Bereich sicher gehen will, entscheidet sich für ein reines Guthabenkonto bzw. ein Pfändungsschutzkonto (so genanntes P-Konto). Insbesondere für Selbständige oder Unternehmer bietet sich innerhalb der Europäischen Union (EU) problemlos an, ein Girokonto auch im Ausland zu eröffnen. Zwar erfolgt die Kontoeröffnung wie in Deutschland, allerdings sollte auch hier vor Vertragsabschluss ein entsprechender Girokontenvergleich durchgeführt werden. Dieser sollte neben der Höhe der Kontoführungsgebühren auch die sonstigen anfallenden Gebühren ausweisen.
Interessenten eines ausländischen Girokontos sollten sich zudem über die jeweiligen Zinssätze für Einlagen erkundigen. Wichtig zu wissen sind auch die Regelungen der jeweiligen ausländischen Bank in dem gewünschten Land. Die Antragstellung geht dann problemlos vonstatten. Ein ausländisches Girokonto kann daher sowohl telefonisch als auch schriftlich oder über das Internet beantragt und eröffnet werden. Zwar ist ein persönlicher Besuch bei der ausländischen Bank keine Pflicht, anzuraten ist dieser jedoch allemal. Denn nur auf diese Weise lässt sich entsprechend Vertrauen zur Bank und den dort tätigen Mitarbeitern aufbauen. Ein persönlicher Besuch ist schon allein aus dem Grunde wichtig, um vor Ort auch einen entsprechenden Ansprechpartner zu haben, falls es einmal zu Problemen kommt. Ausschließlich am Telefon oder über das Internet kommt es vielfach zu Verständigungsproblemen aufgrund abweichender Gewohnheiten gegenüber deutschen Bankinstituten. Vor Ort lassen sich diese Punkte dann doch spezieller klären.
Für die Eröffnung eines ausländischen Girokontos ist – wie in Deutschland – ein Identifikationsnachweis erforderlich. Beim persönlichen Vorsprechen bei der Bank genügen Personalausweis oder Reisepass. Erfolgt die Antragstellung hingegen über Telefon, Postweg oder Internet, ist eine Fernlegitimation notwendig. Dies geschieht dadurch, in dem eine Ausweiskopie durch einen Notar beglaubigt und an die betreffende Bank gesandt wird. Grundsätzlich sollte bei allen ausländischen Girokonten auch noch eine weitere Vertrauensperson mit benannt werden. Sollte es einmal zu einem Unfall, zu einer längeren Krankheit oder gar zu einem Todesfall des Kontoinhabers kommen, haben andere keine Möglichkeit, auf das Konto im Ausland zuzugreifen. Von daher ist eine Vertrauensperson in der Funktion als so genannter Kontobevollmächtigter schon fast Pflicht.
Die Kontoführung ist in Deutschland gleich wie im EU-Ausland. Geld oder Kontoauszüge können sowohl an deutschen als auch an ausländischen Automaten entnommen werden. Lediglich die Gebührenstruktur gestaltet sich im Ausland mit höheren Gebühren als in Deutschland. Die einzige Ausnahme bilden Banken innerhalb der EU – diese sind zwischenzeitlich rechtlich dazu angehalten, die Gebühren für ihre ausländischen Bankgeschäfte ebenso preisgünstig zu gestalten wie dies für ihre inländischen Bankgeschäfte gilt. Müssen Überweisungen vorgenommen oder Daueraufträge eingerichtet werden, geschieht dies über Telefon bzw. Internet über das bekannte PIN- bzw. TAN-Verfahren. Die Ausführungen erfolgen dabei wie beim Online-Banking innerhalb Deutschlands. Die häufigsten Probleme bei ausländischen Konten treten bei der Einzahlung höherer Bargeldbeträge auf. Denn hier vermuten die Geldinstitute fast immer den Verdacht einer Geldwäsche. Um diesen Verdacht auszuschließen, verlangen die Geldhäuser dann vom Girokontoinhaber, die Herkunft des Geldes entsprechend nachzuweisen.
Eine Kontoeröffnung unter einem Decknamen oder eine anonyme Überweisungsvornahme ist zwischenzeitlich auch bei ausländischen Banken nicht mehr möglich. Schon beim geringsten Verdacht auf Vorliegen einer Steuerhinterziehung sind alle ausländischen Kreditinstitute – zwischenzeitlich auch Österreich, Liechtenstein oder die Schweiz – durch Erlass angehalten, die deutschen Steuerbehörden zu informieren!
Die Auswahl des richtigen Kreditinstitutes
Für die meisten Verbraucher in Deutschland dient das Girokonto als die Basis für alle Finanzgeschäfte, denn es unterstützt die Menschen bei der täglichen Abwicklung des anfallenden Zahlungsverkehrs – angefangen bei den Zahlungseingängen wie Gehälter etc. bis hin zu den Lastschriften und Überweisungen für Mieten und Strom etc. Die meisten Finanzgeschäfte werden hier mit Hilfe von Daueraufträgen automatisch transferiert, so dass der Bankkunde wichtige Termine nicht mehr selbst zu beachten braucht. Neben der Vielzahl der Anbieter hat auch jedes Girokonto seine eigene Besonderheit. Diese zeigt sich auch vielfach an den angebotenen Vorteilen für unterschiedliche Personengruppen. Daher gilt bei der Wahl des richtigen Girokontos bzw. der Auswahl des richtigen Kreditinstitutes einiges zu beachten.
Grundsätzlich wird das Girokonto ausschließlich für den bargeldlosen Zahlungsverkehr konzipiert. Neben Privatleuten spielt das Girokonto auch im Geschäftsleben eine immer größere Rolle. Auf Grund der Vielzahl an Buchungen haben die Kontoinhaber jederzeit die Möglichkeit, verschiedene Transaktionen aus- bzw. durchzuführen. Kunden haben dabei die Wahl, diese Vorgänge entweder direkt am Bankschalter oder im Online-Banking über das Internet durchzuführen. Damit zwischen den verschiedenen Kontoinhabern ein reibungsloser Ablauf gewährt wird, ist jedem Girokonto auch eine entsprechende Kontonummer zugeordnet. Zusammen mit der entsprechenden Bankleitzahl wird auf diese Weise Verwechslungen vorgebeugt. Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Kontonummer und Bankleitzahl, kann zusätzlich auch ein Namensvergleich durchgeführt werden. Mit den jeweiligen Kontodaten des Begünstigten können dann auf diese Weise Lastschriften oder Überweisungen durchgeführt werden. In aller Regel dauert eine Überweisung zu einer fremden Bank zwei bis drei Werktage, bei hauseigenen Banken wird die Buchung noch am selben Tag vorgenommen.
Muss ein Vorgang umgehend durchgeführt werden, gibt es die Alternative der telegrafischen Überweisung. In diesem Falle erfolgen die Transaktionen innerhalb weniger Minuten. Mit Hilfe eines Girokontos ist auch ein Abheben von Bargeld am Bankautomaten stets möglich. Dieser Vorgang geschieht dann mit Hilfe einer Maestro- oder VISA-Karte und der Dazugehörigen PIN-Nummer. PIN steht dabei für „persönliche Identifikationsnummer“. Veranlasst der Kontoinhaber eine Transaktion, können hierfür (Kontoführungs-)Gebühren anfallen. Der Vorteil bei Online-Transaktionen liegt dabei in der Tatsache, dass dieser Gebühren entfallen. In allen anderen Fällen wird vielfach für das Erstellen und Zusenden von Kontoauszügen eine Gebühr erhoben. Allerdings hat zwischenzeitlich jedes Kreditinstitut auch ein kostenloses Girokonto anzubieten. Aber auch hier heißt es aufgepasst: denn so manches gebührenfreie Girokonto entpuppt sich später als recht teuer.
Interessenten ist daher unbedingt anzuraten, vor Abschluss einen entsprechenden Girokonto-Vergleich durchzuführen. Denn was nützt letztlich ein kostenloses Girokonto, wenn für jede Dienstleistung überteuerte Gebühren erhoben werden oder wenn gar ein monatlicher Mindestgeldeingang festgelegt wird. Ein Girokontovergleich hilft Interessierten, auch hier Konten zu finden, die auch tatsächlich ohne jeglichen Bedingungen kostenfrei sind. Vorteile beim Girokonto genießen allerdings bestimmte Personengruppen wie Schüler, Auszubildende oder Studenten. Allerdings sollten auch bei diesen Personengruppen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen studiert werden, denn viele Bankinstitute machen diese Gebührenfreiheit von bestimmten Altersgrenzen abhängig.
Wer nach einem geeigneten Girokonto Ausschau hält, findet dieses nicht nur bei den Banken, Filialbanken und Sparkassen, sondern auch bei den Direktbanken. Allen Banken ist es gemeinsam, bei Vorliegen einer negativen Bonität dem Kunden ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten. In diesem Falle besteht für den Einzelnen keinerlei Möglichkeit einer Kontoüberziehung. Gleichfalls können Betroffene auch keinen Dispositionskredit in Anspruch nehmen. In allen anderen Fällen werden von den Banken je nach Bonität entsprechende Dispositionskredite ausgegeben, die wegen der horrenden Zinslast allenfalls als kurzfristige Kredite in Anspruch genommen werden sollten. In aller Regel ist einem Girokonto-Inhaber anzuraten, seinen Dispokredit nicht länger als 1 Jahr in Anspruch zu nehmen. Danach sollte das Konto wieder ausgeglichen sein. Wer über diesen Zeitraum hinaus einen Kredit benötigt, sollte von einem Dispokredit auf einen Ratenkredit umsteigen. Hierbei lassen sich durch planmäßige Tilgung enorm Zinsen sparen.
Die grundsätzlichen Funktionen eines modernen Girokontos liegen in der unbaren Vornahme von Gehalts- und Lohnzahlungen, von Sozialleistungen und Renten. Somit benötigen zwingend alle Berufstätigen oder die Empfänger von Transferleistungen ein eigenes Girokonto. Das Girokonto dient also dazu, jegliche anfallenden Zahlungsvorgänge im Alltag durchzuführen – und zwar zwischen Verbrauchern und Unternehmen bzw. zwischen den Giroparteien selbst. Vor jeder Antragstellung sollte ein entsprechender Girokontenvergleich vorgenommen werden – es ist allerdings darauf zu achten, dass diese Vergleiche individuell und anbieterneutral vorgenom-men werden. Mit dem integrierten Rechner lassen sich auch die Zinserträge berechnen, wenn ein individuell gewähltes Durchschnittsguthaben eingegeben wird. Auskunft wird auch über die anfallenden Dispo-Zinskosten gegeben. Gleichzeitig dient ein Girokonto natürlich auch als Verrechnungskonto, bspw. für Scheckeinlösungen oder Bargeldabhebungen. Aber auch Anleger, die ihr Geld kurzfristig auf einem Tagesgeldkonto anlegen möchten, benötigen ein Girokonto als so genanntes Referenzkonto für ihr Tagegeld. Entsprechend werden die Zinsrenditen oder Festgelder nach Ablauf der Anlage wieder auf dem Girokonto gut geschrieben.
Inhaber von Maestro-/EC- oder Kreditkarten benötigen ebenfalls ein Girokonto. Die Karte kann sowohl für Bargeldabhebungen auf dem eigenen Girokonto als auch bei Einkäufen im In- und Ausland eingesetzt werden. Jeder Geldtransfer, der mit der Karte getätigt wird, wird entsprechend über das Giro- oder Kreditkartenkonto verbucht und abgerechnet. Für Bankkunden, die auch noch über einen Dispokredit verfügen, dient das Girokonto kurzfristig sogar dazu, Engpässe zu überbrücken. Einen solchen Kredit bekommt allerdings nur derjenige genehmigt, der über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und auch eine gute Bonität nachweist. Der Vorteil im Dispokredit liegt dabei darin, dass der Kontoinhaber kurzfristig über mehr Kapital verfügen kann, als er eigentlich auf seinem Girokonto zur Verfügung hat. Der Nachteil liegt allerdings darin, dass hierfür hohe Kreditzinsen anfallen.
Neben dem klassischen Girokonto, das über die Hausbank oder eine Filiale vor Ort geführt werden kann, entscheiden sich heutzutage immer mehr Menschen für ein Online-Girokonto (Online-Banking). Ein solches Konto ist nicht nur in den meisten Fällen kostengünstiger, sondern auch flexibler in der Handhabung. Die meisten Direktbanken bieten ihren Kunden dabei ein völlig kostenloses Online-Girokonto an. Wer nach einem guten Anbieter Ausschau hält, sollte zudem auch noch darauf achten, dass die Einlagen auf dem Girokonto verzinst werden. Wer ein Konto bei einer Online-Bank eröffnen möchte, muss an dem so genannten Post Ident-Verfahren der Deutschen Post teilnehmen. Die Legitimation geschieht in der Weise, dass der Kunde seinen Ausweis in einer Postfiliale vorlegt und seine Daten mit Unterschrift auf einem vorgefertigten Formular bestätigt. Anschließend versendet die Post diese Legitimation weiter an die Online-Bank.
Geht es um das Thema Sicherheit, wird diese bei den meisten Girokonten sehr hoch geschrieben. Insbesondere in Deutschland besteht für die meisten Spar- und Geldanlagen ein Einlagensicherungs-Schutz. Kontoinhaber von internationalen Banken sollten sich hingegen an den Kundenberater wenden und nachfragen, in welcher Höhe die Einlagen abgesichert sind.
Die Vergabe eines Girokontos ist an bestimmte Kriterien gebunden
Nicht jeder Bankkunde kommt in den Genuss eines Girokontos mit Dispokredit. Wer über eine schlechte Bonität, einen negativen SCHUFA-Eintrag oder gar über kein regel-mäßiges Einkommen verfügt, erhält bei den meisten Banken ausschließlich ein Gutha-benkonto. Ein solches Konto kann ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. Eine geduldete Überziehung des Kontos wie dies bei einem Dispokredit möglich ist, ist daher nicht möglich. Das Konto kann allerdings mit einer Kreditkarte verbunden wer-den, die nach dem Prepaid-Verfahren funktioniert. Auch hier kann ausschließlich über den Betrag verfügt werden, der vorab auf der Karte aufgeladen wurde. Grundsätzlich eignet sich ein solches Konto für Personen, die überschuldet sind oder bei denen gar Kontopfändungen vorliegen. Aber auch diese Personen benötigen ein Girokonto für die Abwicklung des kostenlosen Zahlungsverkehrs. Auch Interessenten eines Guthabenkon-tos sollten an einem Girokonten-Vergleich teilnehmen, da einige Banken hierfür sehr hohe Bearbeitungs- oder Überweisungsgebühren verlangen. Zudem erhält nicht jeder Kunde mit seinem Guthabenkonto auch gleichzeitig auch eine Prepaid-Kreditkarte.
Sollte es zu größeren Problemen mit dem Bankinstitut kommen, können sich Betroffene an den Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbandes wenden. Vielfach weigern sich sogar manche Bankinstitute, ein Guthabenkonto auszugeben. Der Grund liegt zum einen darin, dass die Banken an diesem Konto nichts verdienen, weil auch keine Kreditzinsen für einen Dispokredit anfallen. Andererseits können vielfach die Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren nicht bezahlt werden, weil kein Einkommen vorhanden ist. Aufgabe des Ombudsmannes ist es in solchen Fällen, zwischen den Interessen des Kunden und dem jeweiligen Kreditinstitut zu vermitteln. Die Ombudsleute können nicht helfen, wenn eine reine Rechtsberatung vom Kunden gewünscht wird. Auch wenn sich ein Gericht bereits mit der Beschwerde befasst oder befasst hat, greifen die Schlichter nicht ein. Dasselbe gilt für den Fall, dass Zeugen gehört werden müssten, um den Sachverhalt zu ermitteln.
Seit dem 01.01.2012 sind die meisten Betroffenen angehalten, auf ein Pfändungsschutzkonto (so genanntes P-Konto) umzustellen. Wer nicht umstellt, läuft nämlich Gefahr, dass er plötzlich ohne Bargeld dasteht. Grund für diese Umstellung sind rechtliche Änderungen beim Pfändungsschutz. Ein Pfändungsschutz auf einem normalen Girokonto ist nämlich seit Jahresbeginn nicht mehr möglich. Daher besteht für alle Banken und Sparkassen nunmehr die Pflicht, ein Girokonto auf ein P-Konto umzustellen. Vornehmen sollten die Umstellung in erster Linie all diejenigen Personen, die Empfänger von Sozialleistungen – aber auch gleichzeitig Bezieher von Arbeitseinkommen – sind. Wer Arbeitslosengeld, Hartz IV, die Grundsicherung oder eine Rente bezieht, hatte in der Vergangenheit 14 Tage Zeit, diese Gelder von seinem Girokonto abzuheben. Innerhalb dieser Frist durfte keine Pfändung vorgenommen werden. Und eben diese Frist ist seit dem 01.01.2012 entfallen, so dass die Gelder bereits sofort nach Eingang auf dem Girokonto gepfändet werden dürfen. Daher ist eine Umstellung auf ein P-Konto notwendig. Personen, die einer Pfändung unterliegen, können sich auf ihrem Girokonto nicht mehr einen Pfändungsfreibetrag über das Vollstreckungsgericht eintragen lassen. Bisherige Bescheide durch die Behörde wurden zum 31.12.2011 unwirksam.
Der Vorteil eines P-Kontos liegt nunmehr darin, dass hier automatisch ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro vorliegt. Problematisch wird ein P-Konto allerdings für alle Unterhaltsverpflichteten, denn diese Personen benötigen einen Schutz von höheren Beträgen. Zwar kann jede Behörde entsprechende Sozialbescheide ausstellen, diese werden allerdings von den meisten Banken nicht akzeptiert. In den meisten Fällen sind für die Umstellung so genannte Musterbescheinigungen notwendig, die von Schuldnerberatungsstellen ausgestellt werden. Ein weiteres Problem besteht darin, dass jede Behörde nur ihre eigenen Leistungen bescheinigt. Das heißt, dass Familienkassen ausschließlich das Kindergeld, nicht jedoch andere Sozialleistungen bescheinigen. Auch sprechen nur wenige Personen ihren Arbeitgeber wegen Sozialbescheide an.
Von daher müssen sich alle Betroffenen, die einen Betrag über der Pfändungsgrenze benötigen, ihre Bescheinigungen über einen Rechtsanwalt oder über eine anerkannte Schuldnerbera-tungsstelle einholen. Wer die Umstellung oder die Erhöhung seines Pfändungsfreibetrages verpasst, kann ab dem ersten Tag des Geldeingangs dann nicht mehr über das Guthaben verfügen. Dies kann insbesondere dann zu einer bösen Überraschung führen, wenn weder Bargeld abgehoben noch die Miete mehr überwiesen werden kann. Wer als Ehepartner oder in einer Lebensgemeinschaft lebend bislang über ein Gemeinschaftskonto verfügt, muss dieses zuerst in ein Einzelkonto umstellen. Anschließend kann dieses dann in ein P-Konto umgewandelt werden. Auch ist für jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto zulässig. Um dies zu erreichen, wird jedes P-Konto bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien eingetragen.
Wer die Umstellung auf ein P-Konto vornimmt, muss allerdings Leistungseinschränkungen in Kauf nehmen. So erhalten Kunden wie bei einem Guthabenkonto keinen Überziehungsrahmen (Dispo-Kredit). Zudem fallen bei den meisten Banken für die Errichtung eines P-Kontos Gebühren an. Da die Kreditinstitute jedoch auch hier gesetzlich vorgeschriebene Leistungen zu erbringen haben, dürfen P-Konten nicht teurer sein als ein normales Girokonto.
Wer hingegen über eine gute Bonität verfügt, der sollte sich für ein kostenloses Girokonto ohne vorgeschriebenen Geldeingang entscheiden. Kunden sollten sich aber auch hier bereits im Vorfeld über solche Schnäppchenangebote erkundigen. Wer hier nicht das Kleingedruckte liest, wird nämlich sehr schnell feststellen, dass aus einem angeblichen kostenlosen Konto ein „Kapitalvernichtungskonto“ wird, weil nämlich alle Zusatzleistungen mit deutlich erhöhten Gebühren belegt sind. Vielfach bieten die Banken innerhalb des kostenlosen Servicepakets ein gebührenfreies Girokonto und eine Zusendung eines Kontoauszugs pro Quartal an. Innerhalb des Kontoauszuges fallen dann meist die hohen Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren auf, die in diesem Zeitraum angefallen sind. Andere Banken machen die Gebührenfreiheit eines Girokontos davon abhängig, dass ein regelmäßiger Geldeingang in einer bestimmten Höhe erfolgt. Liegen die Einkünfte darunter, ist das gesamte Konto sehr wohl wieder kostenpflichtig.
Um solche Kostenfallen zu umgehen, sollte Verbraucher bereits im Vorfeld eine Vorauswahl über das Internet treffen. Hierfür eignet sich ein so genannter Girokonten-Vergleich. Auf diese Weise erhalten Interessierte eine umfangreiche Zusammenstellung aller Anbieter von tatsächlich gebührenfreien Girokonten.