Seit wann gibt es Girokonten?
Die genaue Entstehungszeit des ersten Girokontos ist nicht wirklich bekannt, vermutet werden kann lediglich der Ursprung. Und dieser lag nach Schätzungen von Archäologen vor rund 1.100 Jahren. Überlieferungen zufolge gab es bereits ab dem 11. Jahrhundert Gut- oder Lastschriften bzw. Überweisungen von einem Konto auf das andere. Gleiches galt für so genannte Verrechnungskonten. Allerdings blieb der bargeldlose Zahlungsverkehr in dieser Zeit auf bestimmte Regionen beschränkt, da jeder Transfer nur mündlich angeordnet werden konnte. Innerhalb der islamischen Kultur fanden dann allerdings bereits die ersten Anwendungen statt (Hawala-System, 1327), Ende des 16. Jahrhundert wurde das Girokonto dann offiziell von Kaufleuten und Händlern in Italien genutzt. Danach weitete sich das Funktionsprinzip des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in ganz Europa aus.
Innerhalb Deutschland wurde die Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten erstmals durch eine Hamburger Bank im Jahre 1619 eingeführt. Die Abrechnungen erfolgten zu dieser Zeit über zwei unterschiedliche Währungssysteme. So gab es eine Bankwährung für unbare Kontozahlungen, die Mark Banco. Und es gab die Mark Courant, diese Währung wurde für Geldumlaufzwecke eingesetzt. Die gesamte Umsetzung des Giroverkehrs fand dann mit der Gründung der Deutschen Reichsbank im Jahre 1875 statt. Allerdings blieb auch hier der bargeldlose Zahlungsverkehr ausschließlich größeren Unternehmen und wohlhabenden Bürgern vorbehalten. Damit der Giroverkehr auch bei der unteren Schicht der Bürger ankam, gründete man die Deutsche Reichspost. Sie führte 1871 den Postüberweisungs- und Scheckverkehr ein.
Wegen der großen Angst, dass die Post den Banken und Sparkassen zu große Konkurrenz machen könnte, wurde die Einführung wieder verschoben. Erst im Jahre 1908 wurde durch einen Gesetzesentwurf festgelegt, dass der Service der Post nunmehr offiziell erfolgen darf. Allerdings durfte die Post selbst die Guthaben nicht verzinsen, für die Dienstleistungen sollte der Bürger hohe Gebühren bezahlen. Dadurch sollte auch den Banken und Sparkassen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Dienste entsprechend anzubieten. Im Jahre 1906 wurden dann die ersten Schweizer Konten angeboten. Vor Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wurden die Löhne oder Gehälter noch in Lohntüten ausbezahlt. Auch Mieten oder sonstige laufende Kosten konnten durch die Bürger nur in bar beglichen werden. Das Ende der Lohntüte fand dann im Jahre 1960 statt. Innerhalb dieses Zeitraumes wuchsen dann auch immer mehr Großbanken heran, die ihre Dienste zunehmend im Privatkundengeschäft sahen. Ein Jahr später, 1961, wurde dann durch das Postscheckamt Hamburg der erste EDV-gestützte Dauerauftragsdienst eingeführt.