Wie erhalten Steuerpflichtige den Steuerbescheid am schnellsten?

Heißt früher abgeben gleich früherer Steuerbescheid?

Der gesetzliche Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung ist gewöhnlich der 31. Mai. Doch können Steuerpflichtige schneller mit dem Steuerbescheid für das vergangene Jahr rechnen, wenn sie ihre Steuererklärung schon vor dieser Frist abgeben?

Da Arbeitgeber, Rententräger und Versicherungen steuerlich relevante Daten erst bis Ende Februar an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln müssen, können die Daten erst nach diesem Stichtag an das jeweilige Finanzamt weitergeleitet werden. D.h. der Steuerbescheid kann nicht schon im Februar ausgestellt werden.

Durch eine frühere Abgabe kann sich höchstens eine gute Platzierung auf der Bearbeitungsliste ergeben. Aber diese kann und wird erst ab März bearbeitet.

Elektronischer Versand bevorzugt

Die Finanzämter des Bundes haben mittlerweile die Anweisung, elektronische Steuererklärungen bevorzugt zu bearbeiten. Die Abgabe über ELSTER oder mit einem Programm für die Steuererklärung ist auch für die Finanzämter von Vorteil, weil nötige Zusatzinformationen auch digital vorliegen.

Wie lange warten Steuerpflichtige auf die Antwort vom Finanzamt?

Nicht alle Faktoren können Steuerpflichtige beeinflussen, denn sie können sich ihr Finanzamt nicht selbst aussuchen. Die Dauer der Bearbeitung der Steuererklärung ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich und auch die Bundesländer haben gewisse Eigentendenzen.

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Zum einen kann es äußerst schnell gehen, wie zum Beispiel beim Spitzenreiter des Jahrs 2023: Herne in Nordrhein-Westfalen braucht nur 29,8 Tage im Durchschnitt dafür. Zum Anderen kann es auch im Durchschnitt 114,7 Tage dauern, wie im Finanzamt Hameln-Holzminden in Niedersachsen, also fast das Vierfache in Vergleich zu Herne. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 56,8 Tage und damit zum Glück näher an Platz Eins.

Im bundesweiten Vergleich der Bundesländer gewann 2023 Rheinland-Pfalz das Rennen. Die 50,0 Tage Bearbeitungszeit liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Dicht gefolgt von Hamburg mit 50,01 Tagen durchschnittlicher Bearbeitungsdauer. Auf Platz Drei findet sich Nordrhein-Westfalen dank der Bearbeitungsdauer von 50,1 Tagen. Das Schlusslicht ist diesmal Brandenburg mit stolzen 68,9 Tagen.

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Bundesland

Bundesland 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Änderung zum Vorjahr in Tagen
Baden-Württemberg 54,1 56,6 57,2 58,6 54,2 60,5 63,9 + 3,42
Bayern 53,1 57,4 56,8 53,6 48,9 53,5 58,4 + 4,94
Berlin 45,2 48,9 51 49,5 42,7 45,8 51,4 + 5,56
Brandenburg 50,1 56,7 52,2 52,2 55,5 72,8 68,9 – 3,95
Bremen 71,8 60,2 59,8 60,7 56,3 82,1 68,8 – 13,32
Hamburg 46,7 49,8 49,6 49,8 44,6 46,7 50,0 + 3,31
Hessen 59,8 64 61,5 56,4 50,9 51,4 54,7 + 3,34
Mecklenburg-Vorpommern 56,1 54,8 57,5 55,2 50,5 55,3 58,7 + 3,42
Niedersachsen 59,6 65,7 57,5 55,8 48,1 54,0 61,8 + 7,77
Nordrhein-Westfalen 50,7 51,5 47 48,2 46,1 47,5 50,1 + 2,56
Rheinland-Pfalz 46,4 53,7 55,1 46,2 45,3 50,3 49,0 – 1,33
Saarland 58,3 48,7 48,8 47,4 45,2 54,4 60,5 + 6,05
Sachsen 54,7 56,3 56,9 52,8 49,5 52,2 59,5 + 7,28
Sachsen-Anhalt 46,6 55,5 52,5 50,8 52,1 54,3 54,6 + 0,25
Schleswig-Holstein 54,6 57,9 61,2 48,1 48,7 56,3 58,7 + 2,42
Thüringen 53,3 58,3 61,5 71,4 55,6 55,6 53,4 – 2,18
durchschnittliche Bearbeitungszeit in Tagen bundesweit
  53,8 56,0 55,4 53,1 49,0 53,6 56,8 + 3,2
Quelle: Lohnsteuer-kompakt.de, 2024

Top 3 der schnellsten Finanzämter in Deutschland

Platz Ort Bundesland Dauer
1. Herne Nordrhein-Westfalen 29,8 Tage
2. Olpe Nordrhein-Westfalen 31,5 Tage
3. Zwiesel mit ASt. Viechtach Bayern 33,6 Tage

Warum dauert die Bearbeitung von Steuererklärungen so lange?

Wie aus den Zahlen erkennbar hat sich die Bearbeitungszeit im Durchschnitt verschlechtert. Der Hintergrund ist nicht unbedingt Faulheit bei den Finanzämtern, sondern vielschichtig. In den letzten zwei Jahren haben die Ämter zusätzliche Arbeit stemmen müssen.

Grundsteuerreform

Im Zuge der Neubewertung von Grundstückswerten mussten alle Eigentümer bis zum 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese Informationsflut ist immer noch nicht bei allen Ämtern verarbeitet wurden. Dabei drängt die Zeit, denn die alten Werte dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2024 verwendet werden.

Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

Unternehmen und Selbstständige, die in 2020 über prüfende Dritte wie z.B. Steuerberater Corona-Hilfen beantragt haben, mussten bis zum 31. Oktober 2023 eine Schlussabrechnung abgeben. Diese Frist konnte mit Antrag auf den 30. September 2024 verlängert werden. Geprüft werden soll, ob die reale Geschäftsentwicklung sich mit den gezahlten Hilfen deckt. In Folge dessen kann es zu Nachzahlungen oder Mehrforderungen kommen. Auch für diese Arbeit sind die Finanzbehörden zuständig.

Warten auf das Wachstumschancengesetz

Beschlossene Sache wurde das Wachstumschancengesetz erst am 22. März 2024. Bestimmte Teile des Gesetzes treten jedoch rückwirkend in Kraft und betreffen z.B. den Einkommenssteuersatz bei Neurentnern. Einkommenssteuererklärungen, die durch das Gesetz tangiert waren, mussten auf den tatsächlichen Gesetzesbeschluss warten.

Fachkräftemangel

Wie in anderen Branchen fehlen auch in den Finanzämter die Mitarbeiter, was die Bewältigung der oberen Aufgaben nicht leichter macht. Finanzämter sind nicht selten unterbesetzt und suchen nach Verstärkung. Bis dahin dauert die Bearbeitung per se länger.

Was tun, wenn sich das Finanzamt wirklich viel Zeit lässt?

Auch wenn die Ursachen nachvollziehbar sind, wartet niemand gerne lange auf einen Steuerbescheid. Folgende Maßnahmen können Betroffene ergreifen:

  1. Nachfragen per Anruf: Bei Wartezeiten ab zwei bis drei Monaten ohne Kontakt vom Finanzamt ist es sinnvoll, sich zu erkundigen. So stellen Steuerpflichtige sicher, dass ihre Unterlagen vollständig angekommen sind. Wenn alle nötigen Nachreichungen erfolgt sind, kann beim Finanzamt eine Prognose der Bearbeitungszeit erbeten werden.
  2. Schriftliche Ermahnung: Wird auf die Nachfrage nicht reagiert, kann ein Ermahnungsschreiben per Brief die Sache in Gang bringen. Dieser kann sich z.B. an die Sachgebietsleitung oder den Amtsvorstand wenden.
  3. Untätigkeitseinspruch: Das wirklich letzte Mittel kann gewählt werden, wenn das Finanzamt in keinster Weise auf Nachfragen reagiert hat, keine Gründe für die Verzögerung mitgeteilt hat und die Regelsperrfrist von über sechs Monate des Wartens überschritten wurde. Der Einspruch erfolgt auf der Rechtsgrundlage der Abgabenordnung § 347. Diese Option sollte aber erst nach dem Ausschöpfen der anderen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

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Quellen

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