Seit dem 1. Dezember 2021 gelten neue Regelungen für Schuldner, die ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt haben. Im Fall einer Pfändung steht mehr Geld zur eigenen Verfügung. Das Guthaben kann jetzt länger übertragen werden und eine Bank ist ab sofort verpflichtet das Konto in ein P-Konto umzuwandeln, auch wenn es im Minus steht.
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Neue Pfändungsfreibeträge für Arbeitgeber und P-Konten
Ab 1. Juli 2015 gelten neue Pfändungsfreibeträge für P-Konten sowie für Pfändungen bei Arbeitgebern. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt. Letztmals wurden die Freigrenzen für die Pfändung von Pfändungsschutzkonten und Lohn oder Gehalt zum 1. Juli 2013 erhöht. Alle zwei Jahre kommt es zu einem Anstieg dieser Grundfreibeträge. In diesem Jahr werden diese um gut 2,7 Prozent erhöht.