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Neue Regelungen für das P-Konto ab Dezember 2021

Seit dem 1. Dezember 2021 gelten neue Regelungen für Schuldner, die ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt haben. Im Fall einer Pfändung steht mehr Geld zur eigenen Verfügung. Das Guthaben kann jetzt länger übertragen werden und eine Bank ist ab sofort verpflichtet das Konto in ein P-Konto umzuwandeln, auch wenn es im Minus steht.

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