Stellen Sie sich vor, Sie wollen umziehen, haben schon ein paar passende Wohnungen besichtigt, und Sie sind sogar in die engere Wahl bei einem Vermieter gekommen – und dann kommt das Thema Mietkaution auf den Tisch. Nun können Sie diese aber nicht in einem Mal bezahlen, haben vom Gesetzgeber her auch das Recht der Ratenzahlung.