Wer eine Kontopfändung bekommt, der bekommt dann auch schnell Post von seiner Bank. Die Gefahr droht dann, dass das Girokonto gekündigt wird, da die Bank ungerne Pfändungen auf einem Konto mag. Es sei denn, der Bankkunde nützt eine andere Möglichkeit, das so genannte P-Konto.
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Neue Pfändungsfreigrenzen für das P-Konto
Auch wenn es in den Briefen der Behörden mitunter noch nicht angekommen zu sein scheint, seit 1. Juli dieses Jahres gibt es neue Pfändungsfreigrenzen, die zugleich auch für das P-Konto gelten. Das bedeutet: nur Beträge über diesen Freigrenzen können bei einem Pfändungsschutzkonto auch gepfändet werden, alles unter der jeweils geltenden Freigrenze verbleibt auf dem Girokonto des Schuldners.