Nach einem BGH-Urteil vergangene Woche setzt die Comdirect ihre angekündigten Preiserhöhungen zum 1. Mai vorerst aus. Auch die PSD Bank Nord ruderte von geplanten Preisanpassungen zurück.
Eine der ersten Banken, die nach dem BGH-Urteil Konsequenzen zog, war die comdirct. Am Freitag informierte sie ihre Kunden mit einem Schreiben. In diesem hieß es: „Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April 2021 mit dem Vertragsänderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts befasst. (…) Vor diesem Hintergrund werden wir die für den 01.05.2021 geplanten Umsetzungen des neuen Kontomodells zunächst aussetzen. Ihre Kontoverbindung wird bis auf Weiteres unter den Ihnen bekannten Bedingungen weitergeführt.“
Aber nicht nur die comdirect leidet unter dem neuen Urteil, auch ihre Konzernmutter die Commerzbank ist betroffen. Durch Girokonten zum Nulltarif gewannen sowohl die Commerzbank als auch die comdirect zahlreiche Neukunden. Die Preispolitik sollte sich jedoch jetzt verschärfen und die kostenfreien Girokonten sollten an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.
Beispiel: Bei der comdirect ist das Girokonto nur noch ab einem Mindestgeldeingang von 700 Euro oder drei Zahlungen über Apple Pay/ Google Pay oder einem Wertpapiergeschäft pro Monat kostenfrei. Ansonsten liegt es bei 4,90 Euro pro Monat.
Bei der Commerzbank ist noch bis Juli Zeit, um die geplanten Gebührenpläne zu prüfen. Denn ab Juli soll auch bei der Commerzbank das bedingungslose kostenfreie Girokonto abgeschafft werden. Ein Sprecher sagt, die Commerzbank werde sich die Urteilsbegründung ansehen und diese bewerten.
Eine weitere Bank die vom Urteil betroffen ist und sich auch am Freitag auf ihrer Seite äußerte ist die PSD Bank Nord: „Wir wollten es Ihnen so einfach wie möglich machen und das Konto automatisch umstellen (….). Das ist leider aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 nicht möglich. Wir suchen nun nach der besten Lösung (….) Bis dahin müssen Sie nichts tun. Wichtig zu wissen: Ohne Ihre Zustimmung werden wir keine Vertragsänderung vornehmen“.
Einzig mutige Bank war diese Woche die ING Deutschland, welche ihre geplanten Änderungen am Preismodell erstmal umsetzen. (Erhöhung des Fremdwährungsentgelt von Karten von 1,75% auf 1,99% und Gebühren für Schecks und geplatzte Lastschriften.
Die Entscheidung von Comdirect und PSD Bank Nord zeigt, welche Brisanz das BGH-Urteil in der Bankenwelt hat. Bisher war es so, dass Banken eine AGB-Änderung vornahmen, diese den Kunden mittteilten und wenn der Kunde darauf nicht reagierte, galt die besagte Änderung als angenommen. Die Gleichsetzung von Schweigen mit einer Zustimmung sei eine einseitige Leistungsgestaltung und weiche unangemessen zu Lasten der Kunden von wesentlichen Grundprinzipien des Vertragsrechts (§§ 305 Absatz 2, 311 Absatz 1, 145 ff. BGB) ab. Damit halten die Klauseln der eröffneten AGB-Kontrolle nicht stand.
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Weiterführende Links
- Bundesgerichtshof: Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren