Der Deutsche Bank AG steht einmal mehr Ärger ins Haus. Seit Mitte des Jahres gilt in Deutschland die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Konto für jedermann, dem Bürgerkonto. Diese Richtlinie verpflichtet die deutschen Banken, jeder in Deutschland lebenden Person ein sogenanntes Basiskonto einzurichten. Das Konto bietet die grundlegenden Funktionalitäten für die Teilnahme am Zahlungsverkehr, darf aber nur auf Guthabenbasis geführt werden.
Ziel der Richtlinie war es, auch den Randgruppen der Gesellschaft, Obdachlosen, Armen, aber auch den hier lebenden Asylanwärtern eine Bankverbindung zu ermöglichen.
Konten auf Guthabenbasis – meist als so genanntes P-Konto oder Girokonto ohne Schufa – gibt es schon lange, nur eben nicht die gesetzliche Verpflichtung, auch eines einzurichten. Die hiesigen Kreditinstitute konnten die Kontoeröffnung verweigern. Dies galt auch für einige Sparkassen, die immerhin einen öffentlich-rechtlichen Auftrag haben.
Banken immer noch wählerisch
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat jetzt einige Banken abmahnen lassen. Dabei handelt es sich, stellvertretend auch für andere Institute, um die
- Deutsche Bank
- Postbank
- Targobank
- Sparkasse Holstein
- Volksbank Karlsruhe
- BBBank
Der Vorwurf lautete, dass diese Institute für Guthabenkonten überdurchschnittlich hohe Gebühren verlangen. Banken rechnen betriebswirtschaftlich. An einem Girokonto verdienen sie häufig an den Dispozinsen. Diese Einnahmequelle entfällt, also versuchen sie laut Verbraucherzentrale, über die Gebühren die Margen zu decken.
Was den Verbraucherschützern aber besonders bitter aufstößt, ist die Tatsache, dass hier Geschäft auf Kosten der Ärmsten gemacht wird. Alternativ könne man die überdimensionierten Kosten auch als Abwehrmaßnahme interpretieren. Ziel ist es, die Klientel, welche für das Bürgerkonto infrage kommt, vom Schalter fernzuhalten. Cross-Selling ist mit dieser Zielgruppe auch nur schwer darstellbar.
Unterschiede in der Gebührenstruktur
Bei den abgemahnten Gebühren verfahren die Institute unterschiedlich. Deutsche Bank und Targobank berechnen pro Monat eine Kontoführungspauschale in Höhe von neun Euro. Damit liegen sie an der Spitze.
Das Best Konto der Deutsche Bank AG schlägt einschließlich MasterCard Gold und zahlreichen Zusatzleistungen mit 9,99 Euro im Monat zu Buche. Das Giro Plus Konto der Postbank ist ab 1.000 Euro Geldeingang im Monat kostenfrei zu haben. Alternativ berechnet das Unternehmen 5,90 Euro Kontoführungspauschale. Im Gegensatz zu diesem Konto müssen die Nutzer des Basiskontos jedoch für Lastschriften, beleghafte Überweisungen oder Kontoauszüge gesonderte Gebühren entrichten.
Die Deutsche Bank bietet für den Preis eines Bürgerkontos ihren klassischen Kunden einen umfassenden Mehrwert, die Postbank tendiert zur kostenlosen Kontoführung.
Grund für die Abmahnung war, dass die Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren nicht mit der Gesetzeslage konform sei. Das Gesetz besagt, dass die Gebühren für ein Guthabenkonto „angemessen“ und „marktüblich“ sein müssen, ein Umstand, der bei den sechs abgemahnten Instituten nicht gegeben sei. Allerdings vermisst der Bundesverband Verbraucherschutz hier klare Vorgaben des Gesetzgebers, die bisherigen Formulierungen seien zu schwammig.
Bundesverband Verbraucherschutz: Die Banken wollen nicht
„Die Banken wollen diese Menschen nicht als Kunden haben“, so Christina Buchmüller, Finanzmarktreferentin bei der Verbraucherzentrale. (1) Tatsache sei, dass es die Ärmsten der Gesellschaft seien, welche die höchsten Kontoführungsgebühren bezahlen müssten.
Ziel des Zahlungskontengesetzes (2) war es, all diejenigen in den Wirtschaftskreislauf zu integrieren, welche bislang mangels Bankverbindung außen vor waren. Der Teufelskreis lautete bei einigen beispielsweise „Kein Konto – keine Wohnung – keine Wohnung – kein Konto“. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Mensch, der sich legal in Europa aufhält, Anspruch auf ein Basiskonto hat. Die Bundeszentrale Verbraucherschutz beziffert die Zahl der Berechtigten in Deutschland mit rund einer Million Menschen. Keiner der großen Bankenverbände sieht sich allerdings in der Lage, Auskünfte über die Menge der Kontoeröffnungen zu geben.
Weiterführende Informationen
- SZ.de, 20.9.2016: „Verbraucherzentrale: Basiskonto ist zu teuer.“
- Bafin-Publikation zum Zahlungskontengesetz