Geht es nach den Banken und Sparkassen, treten die Regelungen zum Basiskonto erst mit deutlicher Verspätung in Kraft. Eine entsprechende Forderung stellten jetzt die Verbände der Kreditwirtschaft während einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages.
Demnach soll das geplante „Girokonto für Jedermann“ erst am 18. September 2016 an den Start gehen – parallel mit den neuen Vorgaben zum Kontowechsel. Die im Bankenverband zusammengeschlossenen Banken begründen die gewünschte Verlängerung mit dem Umstand, dass „nicht nur mittelständische Institute vor teils unlösbare Probleme“ gestellt würden.
Darüber hinaus wünschen sich die Finanzinstitute eine Erweiterung des bestehenden Katalogs der Ablehnungs- und Kündigungsgründe. Unter anderem sei nicht akzeptabel, dass Straftaten zulasten eines Kreditinstituts nach drei Jahren verjähren. Banken müssten z. B. einem Bankräuber nach Ablauf der Frist die Eröffnung eines Kontos gewähren. Dies lehnen Banken und Sparkassen aber strikt ab.
Bis zu 3 Mio. Menschen ohne Girokonto
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen dürfen Banken demnächst keinem Kunden die Eröffnung eines sogenannten Basiskontos verwehren. Vorgesehen ist dies für Juni 2016. Das Zahlungskontengesetz, welches die entsprechenden Regelungen des Basiskontos enthält, setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 in deutsches Recht um. Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen gibt es derzeit zwischen 700.000 und 3 Millionen Menschen in Deutschland, die keinen Zugang zu einem Girokonto haben.
Konten müssen vergleichbar sein
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig jeder ein Basiskonto eröffnen kann und eine Bankkarte erhält. Damit lassen sich Überweisungen tätigen und Bargeld am Bankautomaten beziehen. Außerdem müssen die Banken ihre Gebühren für das Girokonto öffentlich und vergleichbar gestalten. Ein Basiskonto kann kostenpflichtig sein und wird nur im Guthaben geführt. Eine Überziehung ist nicht angedacht.
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