In letzter Minute wurde das Schriftformerfordernis beim Kontowechsel gekippt: Kunden haben somit auch die Möglichkeit, die neue Bank digital per Tablet, Smartphone oder PC zum Kontowechsel zu ermächtigen.
Rund 60 Prozent der deutschen Bankkunden wollen ihre Hausbank wechseln. Für viele ist der Umzug zu einem neuen Kreditinstitut allerdings mit zu viel Aufwand verbunden; lediglich 20 Prozent setzten diesen Wunsch auch um (Quelle: FinReach). Ein Großteil der Bankkunden bleibt somit auch der alten Bank treu und nimmt damit in der Regel höhere Gebühren oder schlechtere Serviceleistungen in Kauf. Was bisher einzelne Banken als Serviceleistung für neue Kunden anboten, ist bald für alle Kredithäuser verpflichtend: eine Kontowechselhilfe. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er beim Wechsel des Kontos den Umzug der Daueraufträge und Lastschriften nicht mehr selbst vornehmen muss, sondern diese oft aufwändigen Erledigungen einfach in die Hände der neuen Bank geben kann. Dies wurde im neu geschaffenen Zahlungskontengesetz (ZKG) festgelegt.
Schriftformerfordernis gekippt: Weg frei für digitalisiertes Bankgeschäft
In diesem Zusammenhang wurde entschieden, dass für die Ermächtigung zum Kontowechsel die eigenhändige Unterschrift notwendig ist. Allerdings hätte diese Formvorschrift einen Medienbruch und eine große Hürde auf dem Weg der Digitalisierung bedeutet. Im Hinblick auf die verstärkte Nutzung von Smartphone, Tablet oder PC der Verbraucher wurde die erste Version vom Gesetzgeber überarbeitet und der betroffene Absatz in § 21 des Zahlungskontengesetzes neu formuliert. In der sprichwörtlich letzten Minute wurde eine Alternative zur Schriftformerfordernis festgehalten. Somit können Kunden mit nur einem Mausklick die neue Bank beauftragen, den Kontowechsel vorzunehmen. Erheblich dazu beigetragen haben vor allem die Argumente von DKB und deren Kooperationspartner FinReach. „In den ersten Versionen des Gesetzentwurfs war bei der Ermächtigung zur Kontowechselhilfe noch die Schriftformerfordernis enthalten. Der Gesetzgeber hat unseren Einwand, dass sich der Kunde bereits identifiziert und verifiziert hat und es sohin keinerlei Bedenken zur Person und Berechtigung des Kunden gibt, berücksichtigt und somit ausdrücklich auf unseren Vorschlag zur Nutzung bestehender digitaler Möglichkeiten Bezug genommen“, sagte Matthias Eireiner, Geschäftsführer des Fintech-Unternehmens FinReach, in einer internen Pressemitteilung vom 6. November 2015. Weiter kommentiert er das Ergebnis „Der Gesetzgeber hat mit der Änderung nunmehr die finanzielle Mobilität erhöht und die Verbraucherinteressen dabei ausreichend berücksichtigt.“
Neues Zahlungskontengesetz ab 2016
Das Zahlungskontengesetz soll Mitte, ggf. schon Anfang 2016 in Kraft treten. Der Schwerpunkt des neuen Zahlungskontengesetztes liegt beim Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Basiskonto, also einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen.