Sparkasse Bankgeheimnis

Girokonto für Asylbewerber: Sparkasse lässt sich von Bankgeheimnis entbinden

Sparkasse Bankgeheimnis Für Asylbewerber ist es generell schwierig, ein Girokonto zu erhalten. Im Zweifel lehnen viele Banken die Anträge lieber ab und verweisen auf die aktuelle Gesetzeslage. Aber selbst wenn sich ein bereitwilliges Institut findet, wird dem Antragssteller das Leben nicht unbedingt einfach gemacht. So erhielt Konto.org jetzt einen Hinweis, dass die Mittelbrandenburgische Sparkasse den Asylbewerbern bei Kontoeröffnung ein Formular mit dem Titel „Vereinbarung über den Austausch von Daten“ vorlegt. Mit der Unterschrift entbindet der Kontoinhaber die Sparkasse vom Bankgeheimnis gegenüber der Asylantragsstelle. Die Sparkasse und die Behörde dürfen demnach „gegenseitig Informationen über […] die jeweilige Leistungserbringung/-störung austauschen.“ Eine eher ungewöhnliche Maßnahme.

Auf Anfrage von Konto.org erklärt das Institut, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Erleichterung für den Zahlungsverkehr handele. Zudem habe sich gezeigt, dass viele Sparkassen nicht unbedingt informiert werden, wenn der Asylbewerber aus der Kommune wegzieht – speziell im Rahmen einer Abschiebung. Darüber sei die Unterschrift unter das Formular nicht verpflichtend. Es sei „eine Kann-Option, die nicht zwingend für die Eröffnung des Kontos notwendig ist“, so der Sprecher der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam.

Beim Sparkassen- und Giroverband wird zumindest Verständnis für den Vorgang gezeigt. „Die Asylbehörde ist in diesen Fällen die einzige verlässliche Auskunftsstelle – und rein vorsorglich hat sich die Sparkasse offenbar das Einverständnis des Betroffenen eingeholt, diese Rückfrage stellen zu dürfen“, wird dort erklärt. Ganz überzeugend klingt diese Aussage indes nicht.

Behörden sind nicht über Vorgänge informiert

Aus Sicht der Behörden ist dieses Verfahren zur Aufhebung des Bankgeheimnisses nicht wirklich nachvollziehbar. Weder der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt, dem Sozialamt Potsdam noch der Ausländerbehörde in Potsdam sind Vorgaben bekannt, die einen solchen Schritt unbedingt erforderlich machen.

Bei anderen Sparkassen wird das Bankgeheimnis ebenfalls nicht angerührt. Zugegebenermaßen führt die Mittelbrandenburgische Sparkasse nach eigener Aussage bereits einige tausend Konten von Asylbewerbern. Trotzdem stellt sich die Frage, ob es keine Alternative zur umfassenden Aufhebung des Bankgeheimnisses gibt, um sich mit den Behörden auszutauschen.

Gesetzlicher Anspruch erst ab 2016

Derzeit gibt es in Deutschland keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Girokonto. Allerdings haben sich die öffentlich-rechtlichen Sparkassen selbst zur Einrichtung eines Guthabenkontos für „jede Privatperson“ verpflichtet. Spätestens im Jahr 2016 wird überdies die EU- Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht übergehen, sodass jeder EU-Bürger und jede geduldete Person dann Anrecht auf ein sogenanntes Basiskonto hat. Mehr dazu lässt sich in diesem Ratgeber nachlesen.

Inwieweit weitere Banken und Sparkassen das Bankgeheimnis in Zusammenhang mit der Eröffnung eines Guthabenkontos für Asylbewerber aufheben lassen, ist nicht bekannt.