Ab sofort Video-Legitimation bei der ING-DiBa möglich

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Ein Konto eröffnen und von zu Hause mit dem eigenen Computer, Notebook, Tablet oder Smartphone legitimieren. Nichts einfacher als das, zumindest wenn es um die neueste Möglichkeit bei der Direktbank ING-DiBa geht. Diese bietet ab sofort die Video-Legitimation, statt des für viele zu aufwändigen Postident-Verfahren an. Doch was neu ist, muss das auch immer gleich gut sein?

Von der BaFin geprüft und genehmigt

Im März dieses Jahres ist eine Neuauslegung von §6 des Geldwäschegesetzes erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen. Dadurch wurde die Grundlage geschaffen für diese neue Form der Legitimation bei Kontoeröffnungen. Zugleich ist das Verfahren, welches die ING-DiBa zur  Video-Legitimation verwendet, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowohl geprüft wie genehmigt worden.

Die Voraussetzungen für die Video-Legitimation

Als erste Großbank führt die ING-DiBa diese Art der Legitimation für Kontoeröffnungen ein. Dabei sind die Voraussetzungen, die dafür technisch erforderlich sind, laut eigenen Angaben der Direktbank ganz einfach. Der Generalbevollmächtigte der ING-DiBa, Zeljko Kaurin, dazu: „Die technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Video-Telefonie sind ganz einfach, man benötigt eine stabile Internet-Verbindung und eine Webcam. Den Video-Anruf kann man z.B. ganz einfach direkt über eine aktuelle Version des Firefox-, Chrome- oder Opera-Browsers starten.“ Kaurin weiter: „Alle genannten Browser können den erforderlichen Video-Anruf per Klick auf den Weblink vollautomatisch durchführen. Die im Hintergrund benutzte Technik ist eine sichere und schnelle WebRTC-Funktionalität, die bei den genannten Browsern automatisch integriert ist.“

Einfacher und bequemer als Postident-Verfahren

Die Video-Legitimation soll laut ING-DiBa sowohl einfacher wie auch bequemer als das Postident-Verfahren sein. Damit können sich Kunden, die ihre persönlichen Daten für die Eröffnung eines Kontos bei der Direktbank angeben müssen, den Weg zur Post sparen und die erforderliche Legitimation stattdessen über Video bzw. einen Video-Anruf machen.

Katharina Herrmann, Vorstandsmitglied der ING-DiBa dazu: „Die Video-Legitimation ist ideal, um sich schnell von zu Hause aus zu legitimieren. Außerdem ist die Video-Legitimation eine Erleichterung für alle, die sich temporär im Ausland befinden oder weit weg von einer Postfiliale leben, die Legitimierungen durchführt.“

Dauer der Video-Legitimation

Wie die ING-DiBa in ihrer Beschreibung zur neuen Art der Legitimation bei der Kontoeröffnung mitteilt, ist die Video-Legitimation täglich zwischen 7 und 22 Uhr möglich, ganz egal, ob werktags oder am Wochenende. Die Legitimation wird von einem Dienstleister durchgeführt, der mit der Direktbank zusammenarbeitet.

Zur Legitimation selbst muss der Kunde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor die Webcam halten, um sich zur identifizieren. Dabei müssen sowohl Vorderseite wie Rückseite vor die Kamera gehalten werden. Dabei muss der Ausweis mehrfach gekippt und bewegt werden, damit es möglich ist, das Hologramm wie die weiteren Sicherheitsmerkmale zu prüfen.

Daneben wird sowohl die Nummer des Ausweises erfasst und es werden während des Video-Anrufs Fotos vom Kunden gemacht. Nach dem Ende der Video-Legitimation erhält der Kunde entweder per Email oder per SMS eine Transaktionsnummer, mit welcher die Legitimation selbst dann online bestätigt werden kann. Bislang ist eine solche Video-Legitimation nur für Kunden möglich, die einen deutschen Personalausweis haben oder einen deutschen Reisepass. Ausweise aus weiteren Ländern und deren Sicherheitsmerkmale zur Überprüfung freizugeben, ist in Zukunft geplant.

Webcam-Schutz empfehlenswert

Video-Legitimation
© OJO – iStock

So weit, so gut. Das hört sich alles prima an, scheint einfach durchzuführen und ist schneller umzusetzen, als zur nächsten Postfiliale oder Postagentur zu gehen, dort zu warten und dann das PostIdent dort machen zu lassen. Bei genauerem Hinsehen ist es aber dann eben doch ein zweischneidiges Schwert oder eine Medaille, die zwei Seiten hat.

Was ist, wenn dies Webcam meines Zugangsgeräts, sei es das Notebook, das Tablet, der Computer oder das Smartphone, gekapert wurde und ausspioniert wird? Schließlich werden bei einem solchen Video-Anruf zur Legitimation die persönlichen Ausweisdaten freigegeben, zudem werden Fotos während der Video-Liveübertragung aufgenommen. Nicht jedes Gerät ist von sich aus mit einem Webcam-Schutz ausgestattet, ein solcher, enthalten in einem guten Anti-Viren-Programm ist jedoch in diesem Zusammenhang sehr empfehlenswert.

Da die Sache zudem nicht über die ING-DiBa direkt durchgeführt wird, sondern über einen Dienstleister, ist diese Frage zusätzlich brisant. Selbst wenn das Verfahren von der BaFin abgenickt wurde, bedeutet dies nicht, dass es für die übersendeten Daten die Gewährleistung gibt, dass diese nicht auch in Hände fallen können, in denen sie nichts zu suchen haben.

Was passiert mit den aufgenommenen Fotos?

Dabei spielen neben den reinen Ausweisdaten die Fotos eine wichtige Rolle. Was geschieht mit diesen Fotos, die im Rahmen der Video-Legitimation aufgenommen werden? Werden diese gespeichert? Wenn ja, wie lange werden sie gespeichert und wer hat Zugang zu diesen Fotos und den dazugehörigen Daten?

Diese wichtigen Punkte hat die ING-DiBa in der den Start der Video-Legitimation begleitenden Presseerklärung unter den Tisch fallen lassen. Gerade diese Punkte aber sind es, auf die es letztlich bei einem solchen Verfahren ankommt. Beim reinen PostIdent-Verfahren spielen diese keine Rolle. Dort werden der zuständigen Person am Schalter das benötigte Formular und der Ausweis dazu ausgehändigt, diese füllt das PostIdent dann aus, ab damit geht es dann in den Briefumschlag und die Sache ist gegessen. Da werden keine Fotos gemacht von einem selbst und auch nicht vom Ausweis.

Ob man das wirklich möchte, eine solche Legitimation per Video-Anruf und mit Fotoaufnahmen während des Anrufs, muss aber letztlich jeder Verbraucher für sich selbst entscheiden. Doch wirklich zu empfehlen ist es nicht, solange nicht klar ist, was mit den gemachten Fotos von einem selbst und dem Ausweis passiert und durch wessen Hände diese aufgrund der Zuschaltung eines externen Dienstleisters wandern.

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