Und wieder einmal hat die Auskunftei Schufa mit Kritik zu kämpfen. Ein aktueller Bericht des Radiosenders NDR Info lässt kein gutes Haar an dem Unternehmen, dass immer wieder im Kreuzfeuer steht. Diesmal geht es darum, dass die Schufa auf Nachfragen von Verbrauchern nicht gerade auskunftsfreudig reagiere und nicht immer mitteilen würde, was denn über diese in der Kreditauskunftei gespeichert wäre.
Missachtet die Schufa die Vorgaben des Gesetzgebers?
„Offenbar informiert die Schufa Verbraucher bislang nicht über alle gespeicherten Daten, wenn ein Verbraucher anfragt – obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. So erfährt man nicht, für wie alt die Schufa die aktuelle Adresse hält – obwohl der Schufaliste zufolge das Alter eines Merkmals von erheblicher Bedeutung für die Verbraucherbewertung zu sein scheint.“, schreibt NDR info dazu auf seiner Internetpräsenz. Und macht damit deutlich, dass es mit der Transparenz bei der Auskunftei nach wie vor nicht weit her ist.
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Doch genau hier ist der Punkt, an dem der Gesetzgeber endlich hellhörig werden musste, steht die Schufa doch bereits seit vielen Jahren immer unter Kritik, alles andere als transparent zu sein und ständig ihr eigenes Süppchen zu kochen, ungeachtet des Schadens, den mit falschen Daten gespeicherte Verbraucher dann selbst zu tragen haben. Beispielsweise weil sie einen Kredit teuer bezahlen müssen, obwohl sie eine gute bis sehr gute Bonität haben, die von der Schufa durch den Score jedoch in ein schlechteres Licht gerückt wird.
Schufa wehrt sich gegen Kritik
Doch immer wieder, wenn es in Richtung der Auskunftei Kritik gibt, wehrt sich diese umgehend und weist Kritik zurück. Laut „Handelsblatt“ teilte die Schufa mittlerweile mit, dass sie schon 2010 ihre Verfahren zur Bewertung „inklusive der verwendeten Variablen allen Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes offengelegt“ habe.
Und wer den Satz jetzt richtig liest, der wird schnell eines feststellen: und was hat das Ganze nun mit dem Bericht von NDR info und der Kritik des Senders zu tun, dass die Schufa … ? Ja, das fragen wir uns auch. Geht es doch nicht um die Bewertungsverfahren selbst, die von Verbraucherschützern nach wie vor kritisiert werden, sondern um die Auskunftsfreudigkeit der Schufa, die geringer zu sein scheint, als es der Gesetzgeber der Auskunftei vorgeschrieben hat.
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Bewertungskriterien sind tabu – Selbstauskünfte Pflicht!
Denn letztlich wissen wir ja seit dem Gerichtsurteil des BGH im Januar dieses Jahres, dass die Schufa auch weiter intransparent sein darf, was ihre Bewertungskriterien angeht – und diese deshalb nicht den anfragenden Verbrauchern offenlegen muss. Nur ist es ein himmelweiter Unterschied, ob eine Anfrage bezüglich der genauen Kriterien der Bewertung kommt, oder hinsichtlich der in der Auskunftei selbst gespeicherten Daten. Letzteres muss die Schufa per Gesetz offenlegen. Und das hat die Schufa laut des Berichts von NDR info anscheinend nicht getan.
Deshalb ist die oben angeführte Erklärung der Schufa, mit der sie die Kritik des Radiosenders zurückgewiesen hat, irgendwie nicht mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist. Weil es nicht um das Bewertungssystem selbst geht, sondern um die in der Schufa gespeicherten Daten. Und von denen jeder Bundesbürger das Recht hat, zu erfahren, was die Datenkrake denn alles so in ihren Karteien gespeichert hat über ihn.
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