Über viele Jahre hinweg war das Girokonto für jedermann in Deutschland immer wieder diskutiert wurden. Und doch schafften die zahlreichen Fürsprecher es nicht, eine entsprechende gesetzliche Regelung an den Start zu bringen. Nun wurde die Entscheidung in eine höhere Hand genommen, das EU-Parlament, die EU-Kommission und die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf ein Girokonto für jedermann geeignet. Damit bekommt jeder EU-Bürger den Rechtsanspruch auf ein eigenes Bankkonto.
Mehr als 25 Millionen EU-Bürger ohne Konto
Ohne ein Girokonto ist es nicht möglich, Überweisungen zu tätigen und Daueraufträge für Mietzahlungen und weitere Fixkosten einzurichten. Ohne ein Bankkonto ist das Leben ungleich teurer für Menschen, die dennoch ihre monatlichen Kosten bezahlen müssen, und dies auch wollen. Ohne ein Girokonto ist es nur sehr schwer möglich, seinen Lohn bzw. sein Gehalt vom Arbeitgeber zu erhalten oder aber etwaige Sozialleistungen oder aber die Rentenzahlungen.
Zahlreiche P-Konten im Vergleich
Den Weg, den die EU jetzt eingeschlagen hat, ist ein Meilenstein für Europas Bürger, dies ist bereits jetzt offensichtlich. Derzeit haben etwa 25 – 30 Millionen EU-Bürger kein eigenes Bankkonto, und sind damit vom Zahlungsverkehr abgeschnitten. Dies soll sich nun gemäß des Rechts auf ein Bankkonto ändern.
Ab 2016 kommt das Girokonto für Jedermann
Noch müssen die einzelnen Parlamente in den EU-Staaten das Gesetz noch verabschieden. Doch dies scheint nur noch eine Formalie zu sein, wie auch der „SPIEGEL“ berichtet. Ab 2016 soll das Konto für jedermann dann endlich kommen, damit sollen die Menschen einen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto erhalten, die bislang außen vor stehen. Oft sind dies sozial Schwächere, Verschuldete und Menschen, die keinen geregelten Wohnsitz vorweisen können. Die Abstimmungen in den einzelnen Staaten sollen noch im April dieses Jahres erfolgen und damit vor den für viele Parteien und Länder wichtigen EU-Parlamentswahlen, die im Mai 2014 anstehen.
Basiskonto für Jedermann – Barnier setzt sich durch!
Der lange Kampf um ein solches Girokonto für Jedermann ist damit nun bald zu Ende. Lange Jahre war dieser wichtiger Schritt ein Thema in Deutschland, aber jedwede Bundesregierung wollte dem Ruf der Verbraucherschützer und Experten nicht folgen, die ein solches Konto für Jeden gefordert hatten. So blieb es an EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, die Zügel in die Hand zu nehmen und die Forderung für ein Basiskonto für Jedermann zu stellen.
Prepaid-Kreditkarten ohne SCHUFA-Auskunft
Dies wird nun von Erfolg gekrönt sein, wie die Kontobedingungen jedoch selbst aussehen, dafür hat die Europäische Union die Richtlinien den einzelnen Staaten überlassen, sowohl hinsichtlich der Gebühren für ein solches Girokonto für Jedermann wie auch bei der Frage, ob das Konto dann auch überzogen werden kann oder nicht.
Vorbei die Zeit der vermeintlichen freiwilligen Selbstverpflichtungen
Nachdem es in Deutschland bisher keinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto gibt, haben die Banken und Sparkassen vor Jahren eine so genannte freiwillige Selbstverpflichtung eingeführt, nach der Jedermann angeblich ein Guthabenkonto eröffnen kann. Doch da diese „Selbstverpflichtung“ keinen Rechtsanspruch beinhaltet, haben sich viele Geldinstitute nicht an diese vermeintliche Eigenverpflichtung gehalten und trotzdem immer wieder Menschen abgewiesen, die ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen wollten. Damit ist die Zeit dieser in rechtlicher Hinsicht wirkungslosen Selbstverpflichtungen vorbei und es kommt die Pflicht der Banken, ein solches Girokonto zu eröffnen, egal ob es ihnen nun in den eigenen Kram und in die eigene Suppe passt oder nicht.
Die Zahl der Verbraucher, die in Deutschland kein Girokonto hat, wird derzeit auf etwa 670.000 Personen geschätzt. Durch den Rechtsanspruch, der ab 2016 komme wird, soll es jedem Bürger in der EU möglich sein, ein eigenes Bankkonto zu eröffnen. Jede Bank wird dabei wohl nicht einbezogen werden in diese Verpflichtung, denn wie der „SPIEGEL“ weiter schreibt: „Der Rechtsanspruch auf ein Girokonto soll bei einer „ausreichenden Zahl“ an Geschäftsbanken im Heimatland gelten, aber nicht grundsätzlich bei jeder Bank.“
Zudem soll das Gesetz für das Bankkonto für Jedermann begleitet werden von der Stärkung der Rechte von Bankkunden, auch für die, welche bereits ein Girokonto führen. Dabei soll es nach dem neuen Gesetz möglich sein, ab 2016 die Bedingungen von Bankkonten leichter vergleichen zu können und auch leichter zu einer neuen Bank wechseln zu können. Und dabei soll es dann auch egal sein, ob der Wechsel innerhalb eines EU-Landes stattfinden soll oder über die Grenze des eigenen Landes hinweg zu einer Bank in einem anderen Staat der Europäischen Union.