Bei Prämienaktionen die Teilnahmebedingungen genau lesen!

Immer wieder berichten wir gerne auch über verschiedene Prämienaktionen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Banken erkannt, dass sich durch die Werbung mit Prämien durchaus neue Kunden locken lassen. Doch nicht jedes Angebot ist dabei so gut, wie es die Werbung dafür verspricht, weshalb es wichtig ist, bei Prämienaktionen die Teilnahmebedingungen genau zu lesen, bevor ein Vertrag oder ein Antrag zu einer Kontoeröffnung unterschrieben wird.

Denn nicht immer lohnt sich das Produkt zu einer solchen Aktion wirklich, auch wenn die Prämie selbst, egal ob Geldprämie, Guthaben oder Sachprämie, sehr verlockend scheint. Immer wenn es um solche Neukunden-Aktionen geht, geht es für den Verbraucher letztlich darum, sich das jeweilige Produkt genauer anzusehen und dann in ein Verhältnis zur Prämie zu setzen.

Ein Beispiel hierfür, das fiktiv ist, das aber so durchaus auch der Realität entsprechen könnte: eine Bank bietet eine Aktion für Neukunden an, bei der es für die Eröffnung eines Girokontos eine Prämie von 75 Euro gibt. Das hört sich natürlich ziemlich gut an.  75 Euro sind ja für viele Menschen nicht gerade wenig Geld. Um die Prämie zu erhalten, muss ein Girokonto eröffnet und in drei Monaten in Folge Gehalt in Höhe von mindestens 1.250 Euro eingehen. So weit so gut, solche Teilnahmebedingungen sind üblich und wer sie nicht einzuhalten gedenkt oder einhalten kann, der hat schon direkt schlechte Karten – und sollte sich doch besser ein anderes Girokonto suchen. 

Aber darum geht es auch nicht. Was uns dabei viel mehr stört, ist der weitere Punkt: das Girokonto selbst wird auf der Webseite der Bank als „kostenlos“ beworben. Nun gut, in der Zeit, in der Gehalt oder Ähnliches auf dem Konto eingehen muss, um die jeweilige Prämie zu erhalten, ist dies vertretbar. Aber wenn dann plötzlich im Kleingedruckten steht, das vermeintlich kostenlose Girokonto ist nur dann kostenlos, wenn auch Monat für Monat dann darauf Geld eingeht, ist dies natürlich etwas Anderes.

Je nach Bank ist dann mal gerne ein bestimmter Mindestbetrag festgelegt, oder aber die Art des Geldeingangs. Sind dann Eigenüberweisungen von dem monatlichen Mindestbetrag ausgeschlossen und es zählen beispielsweise nur Lohn oder Gehalt, Sold oder Rente, dann wird es schnell ärgerlich. Ändert sich dann etwas beim Einkommen, beispielsweise weil der Kontoinhaber in die Arbeitslosigkeit gerät, kann er genau das nicht mehr vorweisen, weil er dann sein Geld von der Agentur für Arbeit bezieht. Und dann kann es flugs passieren, je nach Bank natürlich, wir wollen hier ja nicht verallgemeinern, dass das angeblich kostenlose Girokonto plötzlich doch monatliche Kontoführungsgebühren kostet.

Deshalb ist es wichtig, sich die Teilnahmebedingungen solcher Aktionen wie auch die Konditionen für beispielsweise ein Girokonto immer genauer anzusehen, bevor ein Konto eröffnet und eine Unterschrift geleistet wird! Weitere Girokonten-Anbieter, einen entsprechenden Rechner sowie Detailinformationen finden Sie auf unserem Portal. Eine Recherche lohnt sich! 

Unsere Top 5 Girokonten

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