Viele Bankkunden haben bereits in den letzten Wochen Post bezüglich der „Umstellung des Lastschrifteneinzugsverfahrens auf SEPA“ erhalten. In den aktuell massig versendeten Schreiben informieren Unternehmen, Vereine und andere Institutionen, die das Lastschrifteneinzugsverfahren nutzen, ihre Kunden über die zukünftigen Änderungen. SEPA heißt das Schlüsselwort und bedeutet ausgeschrieben Single Euro Payments Area. Häufig landen diese Informationsschreiben mit komplizierten Erklärungen im Papiereimer. Dazu verführt oftmals der Verweis „Sie müssen weiter gar nichts tun“. Dennoch ist dieses Thema für jeden Bankkunden von unmittelbarer Relevanz, weshalb sich ein detaillierter Blick in jedem Fall lohnt.
Ab dem 1. Februar 2014 kommt niemand mehr an SEPA vorbei. Denn dann wird das alte Lastschrifteneinzugsverfahren offiziell abgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte jeder Kontoinhaber seine IBAN und den BIC seiner Bank kennen um beispielsweise auch weiterhin problemlos im Internet einkaufen zu können. Bei der IBAN handelt es sich um die International Bank Account Number, eine vierundzwanzigstellige Prüfziffer, die unter anderem die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl beinhaltet. Sie lässt sich prinzipiell aufgrund ihrer einfachen Struktur selbst errechnen, dennoch tun sich aktuell noch viele Bankkunden schwer, sich diese lange Zahl zu merken. Hinzu kommt zudem der BIC Code, die international standardisierte Variante der Bankleitzahl, ausgeschrieben Bank Identifier Code. Beide Kennzahlen ersetzen praktisch die Kontonummer und die Bankleitzahl und müssen an deren Stelle für den zukünftigen Zahlungsverkehr genutzt werden.
Jede Institution, die bisher per Lastschrifteneinzugsverfahren Beträge von den Konten ihrer Kunden abbucht, ist verpflichtet, auf das neue SEPA Verfahren umzustellen. Im Vorfeld erfolgt eine obligatorische Information an die Kunden, dass genau dies geschieht. Die Institutionen kann der Kunde zukünftig über eine Gläubiger Identifikationsnummer erkennen, die auch bei der Abbuchung mit angegeben wird. Zudem erhält jeder Kunde eine Mandatsreferenz, die ebenfalls mit auf dem Buchungsbeleg steht. Über diese beiden Kennziffern sollen die Kunden es in Zukunft leichter haben, die Abbuchungen zu verfolgen. Die bisher erteilten Lastschrifteneinzugsermächtigungen werden in sogenannte SEPA-Mandate umgewandelt.
Neu ist auch, dass die abbuchenden Personen nun detaillierte darüber Auskunft geben müssen, an welchem Termin sie buchen, so dass eine Deckung der Konten immer durch den Kontoinhaber sichergestellt sein kann.