P-Konto statt Kontokündigung?

Wer eine Kontopfändung bekommt, der bekommt dann auch schnell Post von seiner Bank. Die Gefahr droht dann, dass das Girokonto gekündigt wird, da die Bank ungerne Pfändungen auf einem Konto mag. Es sei denn, der Bankkunde nützt eine andere Möglichkeit, das so genannte P-Konto. Dabei wird die Bank beauftragt, das normale Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Je nach Geldinstitut geht dies mehr oder minder bürokratisch vonstatten. Bei so mancher Direktbank geht dies hingegen rein über die Onlineabwicklung und oftmals ist das Girokonto dann recht schnell in ein P-Konto umgewandelt.

Dies bedeutet: das Girokonto ist bis zum Grundbetrag, dem Pfändungsfreibetrag, der für jeden gilt, vor Pfändungen geschützt. Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 1.045,04 Euro, nur Beträge über dieser Höhe können auch gepfändet werden. Damit will der Gesetzgeber sichern, dass ein Schuldner auch trotz Pfändungen auf seinem Konto seine normalen Kosten wie Miete und Versicherungen begleichen kann und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, ohne dass die Gefahr besteht, dass er seine Wohnung verliert.

Eingeführt wurde das Pfändungsschutzkonto zum 1. Januar 2012 und stellte damit einen Meilenstein in der Geschichte unseres Landes dar. Erstmals war es damit möglich, dass der Lebensunterhalt gesichert werden kann, selbst wenn Pfändungen auf dem Girokonto vorhanden sind. Davor war es so, dass das Girokonto selbst bei nur kleinen Pfändungen vollkommen dicht gemacht wird und der Kontoinhaber keinen Zugriff mehr auf sein Konto hatte – und zudem ständig in der Gefahr stand, dass seine Bank das Girokonto wegen der Kontopfändung(en) kündigt.

Ein P-Konto ist damit für jeden, der Schulden hat, die beste Möglichkeit, zumindest nicht ganz am Boden zu liegen, sondern seine finanziellen Geschäfte zumindest bis zu einem gewissen Teil weiterführen zu können. Auf Antrag kann der Grundfreibetrag erhöht werden, beispielsweise wenn Unterhaltszahlungen erfolgen müssen oder Kinder im Haushalt vorhanden sind, aber auch bei Mehraufwand für Krankheiten.

5,00€mtl. Grundgebühr
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