Nominalzins Definition

Der Nominalzins unterscheidet sich im Wesentlichen vom Effektivzins dadurch, dass er keine weiteren Kosten wie die Abschluss- oder die Bearbeitungsgebühren enthält. Der Nominalzins gibt allein die jährliche Verzinsung des Darlehens wider. So fließt der Nominalzins in der Regel in die monatliche Tilgungsrate mit ein.

Die Banken nutzen den Nominalzins um die Zinslast zu ermitteln und wer Kredite anhand ihrer Kosten vergleichen möchte fordert am besten Angebote an, die sowohl den Nominalzins als auch den Effektivzins für das jeweilige Darlehensangebot ausweisen. Kontoführungsgebühren sind allerdings weder im Effektiv- noch im Nominalzins enthalten.


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