Freistellungsauftrag Definition

Ein Freistellungsauftrag muss der Bank dann erteilt werden, wenn man Zinserträge seiner Kapitalanlage vom Steuerabzug freistellen möchte. Ansonsten führt das jeweilige Kreditinstitut automatisch 25 % der Kapitalerträge als Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Um das zu verhindern, erteilt der Steuerpflichtige seiner Bank also einen Freistellungsauftrag. Dabei können Freistellungsaufträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags gestellt werden.

Bei Alleinstehenden liegt der Sparerpauschbetrag bei 801 Euro bei verheirateten Paaren liegt er bei 1602 Euro. Wer bei verschiedenen Banken Geldanlagen hat, kann den Freistellungsauftrag auch aufteilen.


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