Effektivzins Definition
Der Effektivzins wird vor allem dann wichtig, wenn man die Kosten für einen Kredit oder ein Darlehen berechnen und vergleichen möchte. Dabei ist der Effektivzins in der Regel nicht identisch mit dem Nominalzins. So werden beim Effektivzins neben den Nominalzinsen für das Darlehen auch weitere Kosten für die Kreditvergabe berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Abschluss- oder Darlehensgebühr und die Bearbeitungsgebühr.
Bei privaten Konsumenten oder gewerblich Tätigen bis zu einer Kreditsumme von 50.000,- Euro muss ein effektiver Jahreszins nach §4 Verbraucherkreditgesetz zwingend angegeben werden.
Ist bei einem Kredit oder Investment die Verzinsung über die gesamte Laufzeit festgeschrieben, so spricht man von einem echten effektiven Jahreszins. Kann sich jedoch während der Laufzeit des Darlehens oder Investments die Verzinsung ändern, so spricht man von einem anfänglichen effektiven Jahreszins.
Ein Vergleich verschiedener Kreditangebote aufgrund des Effektivzinses macht nur dann Sinn, wenn Kredite mit gleicher Darlehenshöhe, gleicher Zinsfestschreibungsdauer und gleicher Laufzeit verglichen werden. Wenn sich die Bedingungen während der Laufzeit des Darlehen ändern können, spricht man vom anfänglichen effektiven Jahreszins.