Abbuchungsauftrag

Das Lastschriftverfahren gliedert sich in zwei Bereiche: SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. Die beiden klassischen deutschen Lastschriftverfahren – die Einzugsermächtigung und den Abbuchungsauftrag –, gibt es somit seit dem 1. Februar 2014 nicht mehr.

Was ist ein Abbuchungsauftrag?

Ein Abbuchungsauftrag (=SEPA-Firmenlastschrift) kommt zum Tragen, wenn Unternehmen untereinander einen Lastschrifteinzug vereinbaren. In der Fachterminologie gilt der Begriff „SEPA B2B Direct Debit“. Die SEPA-Firmenlastschrift unterscheidet sich nur in einem Punkt von der SEPA-Basislastschrift. Der Zahlungspflichtige verzichtet bei der Firmenlastschrift auf sein Widerspruchsrecht gegenüber seiner Bank. Im Falle von Unstimmigkeiten muss er sich direkt mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, welches die Lastschrift ausgelöst hat.

Übrigens: Die Abbürzung SEPA kommt aus dem Englischen und heißt „Single Euro Payments Area“. Sie steht für den gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum von 36 europäischen Staaten.

Abbuchungsauftrag einrichten (SEPA-Firmenlastschrift)

Der Ablauf zur Einrichtung einer SEPA-Firmenlastschrift ist mit dem einer Basislastschrift vollständig identisch. Grundsätzlich ist das SEPA-Mandat zeitlich unbegrenzt. Liegen bei einer SEPA-Firmenlastschrift allerdings mehr als 36 Monate zwischen zwei Abbuchungen, muss das Mandat neu erteilt werden.

  • Der Zahlungsempfänger beantragt die Gläubigeridentifikation.
  • Der Zahlungspflichtige unterschreibt dem Zahlungsempfänger das SEPA-Mandat.
  • Der Zahlungspflichtige übergibt eine Kopie des Mandats an seine Bank.
  • Bevor es zum Lastschrifteinzug kommt, informiert der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift. Die Information enthält die Identifikationsnummer, die Mandatsnummer, den Betrag und das Datum der Ausführung.
  • Das Kreditinstitut des Begünstigten gibt den Lastschriftauftrag an die Bank des Zahlungspflichtigen.
  • Die Bank löst den Auftrag ein und leistet die Zahlung.
  • Kommt es zwischen Schuldner und Gläubiger zu Unstimmigkeiten, muss sich der Schuldner direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen.

infografik-ablauf-abbuchungsauftrag

Beim Abbuchungsauftrag ermächtigt der Zahlungspflichtige die Bank dazu, Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen. Diese schriftliche Anweisung wird auch bei der Bank hinterlegt. Die konkrete Abbuchung muss vom Zahlungsempfänger ausgelöst werden und die Bank kontrolliert dann, ob ein entsprechender Abbuchungsauftrag vorliegt und löst diesen dann ein.

Da der Schuldner seiner Bank, also der Zahlstelle, die Genehmigung für Abbuchungen erteilt hat, muss er anfallende Zahlungen nicht gesondert bestätigen. Die Abbuchungen können nicht rückgängig gemacht werden. Hier müssen Sie mit dem Zahlungsempfänger in Kontakt treten, um eine Rückbuchung zu veranlassen.

Abbuchungsauftrag zurückholen

Beim Abbuchungsauftrag (bei der SEPA-Firmenlastschrift) ist keine Rückbuchung, so wie bei der SEPA-Basislastschrift möglich. Ausnahme: Die Lastschrift war nicht autorisiert. Liegt für die SEPA-Firmenlastschrift kein Mandat vor bzw. ist dieses ungültig oder abgelaufen, ist auch hier die Rückbuchung innerhalb von 13 Monaten gestattet.

Vor- und Nachteile eines Abbuchungsauftrages

Vorteile

  • Sinnvoll für Firmenkunden
  • Schnelle Zahlungsabwicklung (keine Überwachung von Terminen mehr notwendig)
  • Pünktlicher Zahlungseingang (keine Versäumnis von Zahlungs- oder Skontofristen)

Nachteile

  • Keine Rückbuchung möglich
  • Nicht für Zahlungsverkehr mit Verbrauchern zulässig
  • Ausreichende Deckung des Kontos zu den Fälligkeitsterminen
  • Zusätzlicher Schriftverkehr, weil für die Teilnahme am Lastschriftverkehr eine Unterschrift benötigt wird

Wofür eignet sich der Abbuchungsauftrag?

Der Abbuchungsauftrag ist seit dem 1. Februar 2014 als SEPA-Firmenlastschrift bekannt, kann also nicht unter Verbrauchern genutzt werden. Bei Bezahlvorgängen zwischen Unternehmen kann der Abbuchungsauftrag sinnvoll sein.

Für die Gläubiger, also Zahlungsempfänger, ist der Abbuchungsauftrag eine komfortable Zahlungsweise, weil kein Risiko der Rückbuchung besteht. Auch Beiträge für Mitgliedschaften in Vereinen dürfen nur per Einzugsermächtigung, also SEPA-Basislastschrift, stattfinden. Ein pauschaler Abbuchungsauftrag ist nicht möglich.

Wie kündigt man einen Abbuchungsauftrag?

Auch wenn die Mandatserteilung theoretisch mündlich erfolgen kann, ist bei der Kündigung des Mandats darauf zu achten, dass diese schriftlich erfolgen muss. Im Kündigungsschreiben müssen folgende Punkte enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers und des Zahlungspflichtigen
  • Datum und Ort
  • Kunden-, Vertrags- oder sonstige Identifikationsnummer
  • Kündigungstext „Hiermit widerrufe ich meine Einzugsermächtigung für IBAN (…) bei der Bank (…) mit sofortiger Wirkung / zum (…) (Datum einsetzen).“
  • Handschriftliche Unterschrift

Auch eine Kündigung per E-Mail dürfte mittlerweile in den meisten Unternehmen akzeptiert werden. Zu beachten ist hierbei, dass die Kündigung des SEPA-Mandats nicht gleichzeitig die Kündigung eines damit verbundenen Vertrages bedeutet. Die vertragliche Verpflichtung ist davon losgelöst, die Zahlungspflicht des Schuldners besteht nach wie vor.


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