Kreditkarten mit Pfändungsschutzkonto
Bei diesen Kreditkarten handelt es sich meist um Prepaid-Kreditkarten, die auf Guthabenbasis genutzt werden. Zum einen ermöglichen sie dem Inhaber die volle Kostenkontrolle zu bewahren und zum anderen kann man diese nicht überziehen. Zudem kann man optional die Einstellung der Verwendung als Pfändungsschutzkonto beantragen. D.h. für das gesamte Guthaben auf dem Konto ist ein pauschaler Basisschutz von 1.073,88 Euro vorgesehen, der nicht unterschritten werden darf.
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