Kunde haftet bei Zahlendrehern im Online-Banking
Viele Eingabemasken tragen nach Eintippen der Bankleitzahl automatisch das zugeordnete Kreditinstitut ein. Hierbei kann der Kunde Unstimmigkeiten bemerken.
Doch wer haftet, wenn das Geld nun aber an den falschen Empfänger überwiesen wird, dessen Name nicht mit dem in der Online-Überweisung genannten Namen übereinstimmt?
Dann bleibt der Kunde möglicherweise auf dem entstandenen Schaden sitzen, falls die Bank sich nicht kulant zeigt, urteilte das Münchener Amtsgericht.
(AZ: 222 C5471/07)