Basiskonto der Deutschen Bank deutlich überteuert
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main kam in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu der Erkenntnis, dass das Basiskonto der Deutsche Bank AG deutlich zu teuer sei. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Deutsche Bank berechnet zu hohe Gebühren für das Basiskonto.
- OLG lässt im Urteil die Revision beim Bundesgerichtshof zu.
- BaFin prüft alle deutsche Banken in Bezug auf überhöhte Kosten bei Basiskonten.
- Kontoführungsgebühr muss angemessen sein.
Die Kosten beim Basiskonto der Deutsche Bank im Detail
Zur Erinnerung, das Basiskonto oder Konto für Jedermann wurde per EU-Richtlinie zu einem Pflichtangebot für die Banken, um allen Menschen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie Menschen, die wirtschaftlich schwächer gestellt sind und aufgrund mangelnder Bonität kein klassisches Girokonto bekommen. Kostenlose Girokonten drängen immer stärker in den Vordergrund, Basiskonten sind jedoch überwiegend von der Gebührenfreiheit ausgenommen. Ein Basiskonto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden, Girocard oder Kreditkarte entfallen.
Die Deutsche Bank berechnet für ihr Basiskonto ein monatliches Entgelt in Höhe von 8,99 Euro und 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung. Im Vergleich dazu: Das Aktiv-Konto der Deutsche Bank AG kostet monatlich 5,90 Euro und beinhaltet eine MasterCard Debitcard, für die ab dem zweiten Jahr 18 Euro Jahresgebühr anfallen. Das Best Konto für den anspruchsvollen Kunden ist für 11,90 Euro im Monat zu haben und beinhaltet zwei MasterCard Gold Kreditkarten sowie kostenlose beleghafte Überweisungen, Reiseversicherungen und zahlreiche Rabattoptionen.
Die Deutsche Bank rühmte sich zwar schon vor 20 Jahren, dass sie Konten für jedermann anbietet. Die Kontoführungsgebühren deuten jedoch darauf hin, dass es sich hier um ein Lippenbekenntnis mit Abwehrkonditionen handelt.
Auch die BaFin steht auf dem Standpunkt, dass Abwehrkonditionen nicht zulässig sind und überprüft daher die Basiskonten der deutschen Kreditinstitute auf unzulässig hohe Gebühren. Laut BaFin nutzten Mitte 2018 rund 497.000 Verbraucher ein Basiskonto. Dem Stand die Zahl von 15.000 von den Banken abgelehnten Kontoeröffnungsanträgen gegenüber.
Neben der Deutsche Bank AG dürften auch der Santander Bank und der Targobank Ungemach ins Haus stehen. Die Santander Bank berechnet stolze 9,50 Euro für ihr Basiskonto, die Targobank läuft bei 8,95 Euro im Monat aus.
Die gute Nachricht für die Nutzer eines Basiskontos lautet allerdings, dass es auch Banken gibt, die kostenlose Basiskonten anbieten.
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Die Konsequenzen aus dem Urteil
Ziel der Verbraucherschützer ist es, dass Basiskonten durchgängig zu Konditionen angeboten werden, die auch für wirtschaftlich schwächere Menschen tragbar sind. Die Richter räumten auf der einen Seite ein, dass Banken nicht in der Pflicht seien, Basiskonten gebührenfrei anzubieten. Allerdings machten sie keine Angaben in Bezug auf die vertretbare Höhe der Gebühren. Die Kontoführungsgebühr müsse jedoch „das durchschnittliche Nutzerverhalten aller Kontoinhaber widerspiegeln.“ (1)
Die Richter des OLG Frankfurt sehen dieses Thema jedoch so weitreichend, dass sie Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen haben, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.
Die Deutsche Bank erklärte, sie werde die Sachlage prüfen.
Weiterführende Informationen
- Die Begründung der Richter– n-tv vom 28.2.2019
- Basiskonto Ratgeber